Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der Untersagung einer Altkleidersammlung; Einstellung der Zwangsvollstreckung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der Untersagung einer Altkleidersammlung; Einstellung der Zwangsvollstreckung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.04.2016 - M 17 K 15.4113
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 07.07.2014 - 20 CS 14.1179
Beschwerde und Anschlussbeschwerde; Darlegungspflicht; Untersagung einer nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025
Daran ändert auch nichts, dass nach der Rechtsprechung des Senates sich die Verpflichtung zur Beseitigung der aufgestellten Sammlungscontainer aus der angeordneten Sammlungsuntersagung regelmäßig ergibt, weil die rechtswidrige Sammlung anhält, solange die Sammlungsbehälter tatsächlich aufgestellt sind (BayVGH, B. v. 7.7.2014 - 20 CS 14.1179 - juris). - BayObLG, 25.05.1999 - 2Z RR 670/98
Zwangsgeld zur Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025
Rn. 6 Weil die Pflicht, die Sammelcontainer zu entfernen im Hinblick auf die durch die Untersagung begründete Unterlassungspflicht nur eine untergeordnete Rolle spielt, kommt hier Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG zur Anwendung (vgl. hierzu BayObLG B. v. 25.5.1999 - 2Z RR 670/98 BayVBl. 1999, 636), so dass der Kläger keinen Anspruch auf Einstellung der Zwangsvollstreckung hatte und damit auch nicht die Rückzahlung der Zwangsgelder verlangen kann.
- VGH Bayern, 21.05.2019 - 22 CS 19.547
Kein Erfordernis einer einstweiligen Anordnung wegen Pflichterfüllung
Art. 37 Abs. 4 Satz 2 VwZVG betrifft aber (nur) Duldungs- und Unterlassungspflichten und gilt wegen seines Charakters als Ausnahmevorschrift und seiner speziellen Zweckrichtung nicht für Handlungspflichten (vgl. BayVGH, B.v. 10.10.1991 - 7 CS 91.2523 - m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 20 ZB 16.1025 - juris Rn. 5;… BayVGH, B.v. 17.9.2008 - 10 CS 08.1911 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 9.8.2007 - 2 ZB 05.843 - juris Rn. 9;… VG Würzburg, U.v. 11.10.2000 - W 6 K 99.1203 - juris Rn. 24 und 25 m.w.N., das zutreffend auch auf die gerechtfertige unterschiedliche Bewertung des - wenngleich späten - rechtstreuen Verhaltens des Handlungspflichtigen einerseits und der Zuwiderhandlung des Unterlassungspflichtigen andererseits hinweist).
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