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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2399   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31362
VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2399 (https://dejure.org/2018,31362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2018 - 20 ZB 17.2399 (https://dejure.org/2018,31362)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2018 - 20 ZB 17.2399 (https://dejure.org/2018,31362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Billigung des Grundstücksanschlusses für Abwässer kann nur erzwungen werden, wenn genau bezeichnet wird, wo und an welche Versorgungsleitung angeschlossen werden soll.; Ein Abwasserkostenentscheid kann nur dann seine Gültigkeit entfalten, wenn der genaue Anschluss ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Billigung des Grundstücksanschlusses für Abwässer kann nur erzwungen werden, wenn genau bezeichnet wird, wo und an welche Versorgungsleitung angeschlossen werden soll.; Ein Abwasserkostenentscheid kann nur dann seine Gültigkeit entfalten, wenn der genaue Anschluss ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2399
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 -, juris;… U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1990 - juris Rn. 30/31), dass ein tatsächlicher Anschluss im Sinne der BGS-WAS nur angenommen werden kann, wenn er unter Berücksichtigung des einschlägigen Satzungsrechts erfolgt ist.
  • VG Ansbach, 29.09.2025 - AN 1 K 23.1998

    Entstehen der Beitragsschuld bei tatsächlichem Anschluss, Ausdrückliche …

    Zu Recht weist der Bevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist, dass ein solcher beitragsauslösender tatsächlicher Anschluss nur dann angenommen werden kann, wenn er unter Berücksichtigung des einschlägigen Satzungsrechts erfolgt ist (…BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 30;… BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… diese Rechtsprechung referierend Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Ziff. 20.03 zu § 3 BGS, Rn. 29).

    Dies kann erst dann angenommen werden, wenn die Gemeinde von dem betreffenden Anschluss erfahren und diesen gebilligt hat (…BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 31;… BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31; BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… im Kern ebenso OVG NW, U.v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 - juris Rn. 45 ff.: "mit Wissen und Einverständnis der Gemeinde hergestellt";… VG Düsseldorf, U.v. 22.12.2020 - 5 K 7418/18 - juris Rn. 73 f.).

    Grundsätzlich erfordert diese Billigung keine ausdrückliche Genehmigung, sondern kann auch konkludent erfolgen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 3 mit der Erwägung einer konkludenten Billigung durch die Erhebung von Gebühren für eine Wasserentnahme, auch wenn diese letztlich abgelehnt wurde, weil die Gebühren für andere Entnahmestellen erhoben wurden).

    Rn. 42 Wie bereits ausgeführt, ist für die Billigung eines tatsächlichen Anschlusses, mit der die Trägerin der öffentlichen Einrichtung die Satzungskonformität zum Ausdruck bringt, grundsätzlich keine förmliche Entscheidung erforderlich, sondern es kommt auch eine konkludente Billigung in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 3;… Unkel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8, Rn. 553 ausdrücklich zur Erhebung von Gebühren).

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