Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367, 20 ZB 22.2415 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 5, Art. 13 Abs. 3
Zur vorteilsgerechten Beitragspflicht für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage eines Gewächshauses
Verfahrensgang
- VG München, 28.04.2022 - M 10 K 20.1334
- VG München, 28.04.2022 - M 10 K 20.1335
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367, 20 ZB 22.2415
- VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367,20 ZB 22.2415
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587/17 - und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
- VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgung
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Bei bebauten Grundstücken im Außenbereich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats der Beitragstatbestand insoweit einzuschränken, als nur dann eine Beitragspflicht entsteht, wenn mit der bestimmungsgemäßen Nutzung des Grundstücks ein Anschlussbedarf (hier bzgl. der Wasserversorgung) verbunden ist (…BayVGH, U.v. 23.6.1998 - 23 B 96.4116 - juris Rn. 24 und Orientierungssätze 1 und 3; BayVGH, U.v. 19.8.2019 - 20 B 18.1346 - BeckRS 2019, 20331). - VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146
Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters; …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838). - VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Maßgebend für die Frage, ob ein vorhandenes Gebäude nach seiner bestimmungsgemäßen Nutzung eines Wasseranschlusses bedarf, ist grundsätzlich die erteilte Baugenehmigung, die eine bestimmte Nutzung festschreibt (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 23 B 97.3505 - juris Rn. 43). - VGH Bayern, 11.09.2001 - 23 ZB 01.401
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris). - VGH Bayern, 21.01.2003 - 23 ZB 02.2155
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Selbst wenn das klägerische Grundstück ganz oder teilweise vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage befreit sein sollte, wird hierdurch der abstrakte Vorteil nicht berührt, weil die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung nach wie vor besteht und darauf jederzeit zurückgegriffen werden kann (st.Rspr. des Senats vgl. B.v. 19.6.2000 - 23 ZB 00.1275 - BeckRS 2000, 29213; B.v. 21.1.2003 - 23 ZB 02.2155 - BeckRS 2003, 31469; BayVGH vom 19.11.1991 Az. 23 CS 91.2693; vom 11.12.1981 Az. 23 B - 2000/79; vom 31.5.2000 Az. 23 B 99.3480). - VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (…BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris). - VerfGH Bayern, 30.09.2002 - 81-VI-01
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367
Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (…BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris). - VGH Bayern, 31.05.2000 - 23 B 99.3480
- VGH Bayern, 10.03.1999 - 23 B 97.1221
- VGH Bayern, 23.06.1998 - 23 B 96.4116
- VGH Bayern, 19.06.2000 - 23 ZB 00.1275
- VG München, 25.06.2026 - M 10 K 24.269
Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags, wirtschaftliche Einheit, Gewächshaus, …
Sowohl die Kammer, als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in der Judikatur mehrfach mit der Behandlung von Gewächshäusern auseinandergesetzt (vgl. statt vieler VG München, U.v. 28.4.2022 - M 10 K 20.1334 - juris; BayVGH, B.v. 9.2.2023 - 20 ZB 22.2415 - juris Rn. 6 ff. m.w.N.).Selbst wenn die klägerischen Grundstücke ganz oder teilweise vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der öffentlichen Wasserversorgungsanlage befreit sein sollten, wird hierdurch der abstrakte Vorteil nicht berührt, weil die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung nach wie vor besteht und darauf jederzeit zurückgegriffen werden kann (…vgl. BayVGH, B.v. 19.6.2000 - 23 ZB 00.1275 - juris Rn. 11 m.w.N.; BayVGH, B.v. 9.2.2023 - 20 ZB 22.2415 - juris Rn. 6 ff.).
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