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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,26802
VGH Bayern, 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901 (https://dejure.org/1999,26802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901 (https://dejure.org/1999,26802)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 1999 - 20 ZB 99.30901 (https://dejure.org/1999,26802)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 21.10.2020 - VII B 119/19

    Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift

    Das genügt nicht (vgl. etwa Beschluss des OVG des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2018 - 2 L 103/17, juris, Rz 15 bis 19; BayVGH-Beschluss vom 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901, juris, Rz 2).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2018 - 2 L 103/17

    Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung und rechtliches Gehör

    Das besondere Interesse an der Teilnahme gerade des Bevollmächtigten an der mündlichen Verhandlung muss dem Gericht unter substantiierter Darlegung der Gründe offensichtlich gemacht werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22.03.1999 - 20 ZB 99.30901 -, juris RdNr. 2).
  • LG Kaiserslautern, 02.11.2005 - 1 S 67/05

    Zulässigkeit der Entscheidung nach Aktenlage in einem Rechtsstreit über eine …

    Ein Anspruch darauf, dass gerade der sachbearbeitende Rechtsanwalt den Termin wahrnimmt, besteht grundsätzlich nicht (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 22. März 1999, Az.: 20 ZB 99.30901, Orientierungssatz nach "juris": "Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Versagung einer Terminsverlegung bei Verhinderung des Bevollmächtigten liegt nur vor, wenn die Bestellung eines anderen Bevollmächtigten nicht möglich oder zumutbar war, somit ein "erheblicher Grund" im Sinne von ZPO § 227 für eine Terminsverlegung vorgelegen hat. In diesem Zusammenhang besteht aber kein Anspruch, dass ausschließlich der sachbearbeitende Rechtsanwalt an der mündlichen Verhandlung teilnimmt. ...").
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