Rechtsprechung
| EGMR, 04.07.2018 - 12259/12, 19288/10, 2001/12, 22325/08, 27517/08, 38930/14, 48190/09, 49873/07, 55644/16, 69411/13, 75454/11, 77170/12, 77741/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
OGNARYOV CONTRE L'UKRAINE ET 12 AUTRES AFFAIRES
Versement des sommes prévues par le règlement amiable (französisch)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
OGNARYOV AGAINST UKRAINE AND 12 OTHER CASES
Payment of the sums provided for in the friendly settlement (englisch)
Verfahrensgang
- EGMR, 25.06.2013 - 12259/12
- EGMR, 04.07.2018 - 12259/12, 19288/10, 2001/12, 22325/08, 27517/08, 38930/14, 48190/09, 49873/07, 55644/16, 69411/13, 75454/11, 77170/12, 77741/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- KAG Mainz, 03.11.2011 - M 17/11
Beteiligung bei Versetzung
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
17/11/2016. - EGMR, 03.11.2016 - 69411/13
ROSLYAKOV AND OTHERS v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
69411/13+. - EGMR, 16.03.2017 - 49873/07
POLOVIK v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
49873/07.
- EGMR, 21.09.2017 - 55644/16
BALABOLKA AND VARKHOLYAK v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
55644/16+. - EGMR, 02.07.2013 - 75454/11
YEVTUSHENKO v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
75454/11. - EGMR, 17.11.2016 - 48190/09
BILASHEVSKIY AND POLISHCHUK v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
48190/09. - EGMR, 12.01.2017 - 38930/14
KALASHNYKOVA v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
38930/14. - EGMR, 30.03.2017 - 77170/12
POLYAKOVY v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
77170/12. - EGMR, 09.02.2017 - 77741/14
ARKHIPOV v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
77741/14. - EGMR, 16.03.2017 - 2001/12
VOZNYY AND KOLESOV v. UKRAINE
Auszug aus EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
2001/12+. - EGMR, 01.12.2016 - 22325/08
KALINICHENKO AND OTHERS v. UKRAINE
- EGMR, 28.05.2013 - 19288/10
OLEKSANDR YAKOVENKO v. UKRAINE
- EGMR, 03.11.2016 - 27517/08
PASTERNAK v. UKRAINE
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| EGMR, 16.03.2017 - 2001/12, 32748/13 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
VOZNYY AND KOLESOV v. UKRAINE
Struck out of the list (englisch)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 13.08.2013 - 4a O 23/12
Schadensersatzanspruch hinsichtlich Verletzung des Patents mit der Bezeichnung …
Auszug aus EGMR, 16.03.2017 - 2001/12
23/12/2016.
- EuGH, 25.10.2012 - C-557/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - …
Rn. 1 Mit ihrer Klageschrift beantragt die Europäische Kommission, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (…ABl. L 237, S. 25) in der durch die Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 (…ABl. L 75, S. 1) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 91/440) sowie aus Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 91/440 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung (…ABl. L 75, S. 29) in der zuletzt durch die Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (…ABl. L 315, S. 44) geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2001/14) verstoßen hat, dass sie jede einzelne Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch das öffentliche Eisenbahnunternehmen CP Comboios de Portugal EPE (im Folgenden: CP) von einer Genehmigung der Regierung abhängig gemacht hat und nicht die nationalen Maßnahmen erlassen hat, die erforderlich sind, um der Verpflichtung zur Festlegung von Bedingungen nachzukommen, die sicherstellen, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Betreibers der Infrastruktur, der Rede Ferroviária Nacional - REFER EP (Gesellschaft zum Betrieb des nationales Schienennetzes, im Folgenden: REFER), ausgleichen.Rn. 37 Im dritten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/440 und im achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/12 zur Änderung der Richtlinie 91/440 heißt es dazu, dass die Unabhängigkeit der Eisenbahnunternehmen vom Staat zu gewährleisten ist und dass diese Unternehmen die Möglichkeit haben müssen, ihre internen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft in der durch die Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 geänderten Fassung sowie aus Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 91/440 in der durch die Richtlinie 2001/12 geänderten Fassung und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung in der durch die Richtlinie 2007/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 geänderten Fassung verstoßen, dass sie jede einzelne Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch das öffentliche Eisenbahnunternehmen CP Comboios de Portugal EPE von einer Genehmigung der Regierung abhängig gemacht hat und nicht die nationalen Maßnahmen erlassen hat, die erforderlich sind, um der Verpflichtung zur Festlegung von Bedingungen nachzukommen, die sicherstellen, dass sich die Einnahmen und Ausgaben des Betreibers der Infrastruktur, der Rede Ferroviária Nacional - REFER EP, ausgleichen..
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-557/10
Kommission / Portugal - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG - …
Rn. 1 Mit der vorliegenden Vertragsverletzungsklage beantragt die Europäische Kommission, festzustellen, dass die Portugiesische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 5 Abs. 3 und 7 Abs. 3 der Richtlinie 91/440/EWG{FN-VERWEIS:2} zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft in der durch die Richtlinie 2001/12/EG{FN-VERWEIS:3} geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 91/440) sowie aus Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2001/14/EG{FN-VERWEIS:4} über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung in der durch die Richtlinie 2007/58/EG{FN-VERWEIS:5} geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 2001/14) verstoßen hat.Rn. 32 Für diese Auslegung sprechen im Übrigen auch der dritte Erwägungsgrund der Richtlinie 91/440 und der achte Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/12 zur Änderung der Richtlinie 91/440.
- Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft in der durch die Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 geänderten Fassung verstoßen, indem sie jede einzelne Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen durch das öffentliche Eisenbahnunternehmen CP Comboios de Portugal EPE von einer Genehmigung der Regierung abhängig gemacht hat, und.
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03
Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich nach dem eindeutigen, auf der Homepage des ASTA veröffentlichten Wortlaut auch nicht um eine bloße Dokumentation der studentischen Vollversammlung am 11. Dezember 2001 und ihrer Ergebnisse, die unter dem Pseudonym "Toni Maroni" auf der Domain "de.indymedia.org/2001/12/12126.html" veröffentlicht worden sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-305/05
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Verhinderung der Nutzung …
{FN:19} - Mitteilung der Kommission vom 12. Januar 2001 an das Europäische Parlament gemäß Artikel 251 Absatz 2 Unterabsatz 2 EG-Vertrag betreffend den vom Rat angenommenen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG (SEK/2001/12). - OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …
Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich nach dem eindeutigen, auf der Homepage des ASTA veröffentlichten Wortlaut auch nicht um eine bloße Dokumentation der studentischen Vollversammlung am 11. Dezember 2001 und ihrer Ergebnisse, die unter dem Pseudonym "Toni Maroni" auf der Domain "de.indymedia.org/2001/12/12126.html" veröffentlicht worden sind. - EGMR, 17.10.2006 - 73792/01
SULTAN ÖNER ET AUTRES c. TURQUIE
Le 15 mars 2001, ce recours fut écarté par la décision no 2001/12. - EGMR, 04.07.2018 - 12259/12
OGNARYOV AGAINST UKRAINE AND 12 OTHER CASES
2001/12+.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".