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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 74/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30730
BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 74/23 (https://dejure.org/2023,30730)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.2023 - 202 StRR 74/23 (https://dejure.org/2023,30730)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 2023 - 202 StRR 74/23 (https://dejure.org/2023,30730)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Sexueller Missbrauch eines Kindes, Strafzumessung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 46, § § 176, § 184h Nr. 1; StPO § 318
    Unwirksame Berufungsbeschränkung wegen fehlender Feststellungen zur Erheblichkeitsschwelle bei sexuellem Missbrauch eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbrauch; Kind; sexuell; Körperkontakt; Schriften; kinderpornographisch; jugendpornographisch; Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Sachrüge; Berufung; Berufungsurteil; Ersturteil; Berufungsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Strafausspruch; Schuldspruch; ...

  • rechtsportal.de

    Missbrauch; Kind; sexuell; Körperkontakt; Schriften; kinderpornographisch; jugendpornographisch; Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Sachrüge; Berufung; Berufungsurteil; Ersturteil; Berufungsbeschränkung; Rechtsfolgenausspruch; Strafausspruch; Schuldspruch; ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    StPO: Wirksame Berufungsbeschränkung? - Sexueller Missbrauch

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Strafzumessung: Erhebliche sexuelle Handlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch mangels Feststellungen zur Erheblichkeitsschwelle bei Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksame Rechtsfolgenbeschränkung bei Nichterkennbarkeit der Erheblichkeitsschwelle bei sexuellem Missbrauch an Kindern; Pflicht zur Feststellung von strafverschärfenden Umständen im Urteil; Ausnutzung eines besonderen Vertrauensverhältnisses bei Missbrauch im Auto

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 28.05.2024 - 1 ORs 13/24

    Rechtsmittelbeschränkung; Verbreiten und Besitz kinder- bzw. …

    Ob das Berufungsgericht zu Recht von einer wirksamen Beschränkung der Berufung nach § 318 S. 1 StPO und damit von einer Teilrechtskraft des erstinstanzlichen Urteils ausgegangen ist, ist im Rahmen einer zulässigen Revision auf die Sachrüge von Amts wegen zu prüfen (vgl. etwa BayOLG, Beschluss vom 18. Oktober 2023 - 202 StRR 74/23, juris Rn. 3; KG Berlin…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20), juris Rn. 24).

    Eine wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch setzt voraus, dass das angefochtene Urteil seine Prüfung ermöglicht; dies ist dann nicht der Fall, wenn die Feststellungen zur Tat so knapp, unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen und deshalb keine hinreichende Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung des Berufungsgerichts bilden können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2020 - 2 StR 288/19, juris Rn.9; BayOLG, Beschluss vom 18. Oktober 2023 - 202 StRR 74/23, juris Rn. 4; KG Berlin…, Beschluss vom 10. Juni 2020 - (4) 161 Ss 65/20 (86/20), juris Rn. 26; jeweils mwN).

  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für …

    Rn. 3 1. Die Berufungskammer ist zu Recht von der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch gemäß § 318 Satz 1 StPO ausgegangen und hat deshalb keine eigenen Feststellungen zum Schuldspruch getroffen, was das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen hat, weil das Fehlen erforderlicher Feststellungen durch die Berufungskammer einen sachlich-rechtlichen Mangel des Berufungsurteils darstellen würde (st.Rspr., vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 22.11.2023 - 202 StRR 86/23 = BeckRS 2023, 35649; 18.10.2023 - 202 StRR 74/23 = BeckRS 2023, 31050; 12.10.2023 - 202 StRR 72/23 bei juris = BeckRS 2023, 31056, jew. m.w.N.).

    Die Beschränkung ist ebenfalls unwirksam, wenn aufgrund der erstinstanzlich getroffenen Feststellungen unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (…st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.08.2014 - 2 StR 60/14 = NStZ 2014, 635; 19.03.2013 - 1 StR 318/12 = wistra 2013, 463;… BayObLG, Beschl. 22.11.2023 - 202 StRR 86/23 a.a.O.; 03.07.2023 - 202 StRR 34/23 bei juris = BeckRS 2023, 17751;… 12.10.2023 - 202 StRR 72/23 a.a.O.; 18.10.2023 - 202 StRR 74/23, jew. a.a.O.; 18.03.2021 - 202 StRR 19/21 bei juris = BeckRS 2021, 14721, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei …

    Aufgrund der Sachrüge ist dies vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen, weil das Fehlen erforderlicher Feststellungen durch die Berufungskammer einen sachlich-rechtlichen Mangel des Berufungsurteils darstellt (st.Rspr., vgl. zuletzt BayObLG, Beschluss vom 18.10.2023 - 202 StRR 74/23; 12.10.2023 - 202 StRR 72/23, beide bei juris, jew. m.w.N.).

    Die Beschränkung ist ebenfalls unwirksam, wenn aufgrund der erstinstanzlich getroffenen Feststellungen unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat (…st.Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 06.08.2014 - 2 StR 60/14 = NStZ 2014, 635 …und Urt. v. 19.03.2013 - 1 StR 318/12 = wistra 2013, 463; BayObLG, Beschl. 18.03.2021 - 202 StRR 19/21 bei juris = BeckRS 2021, 14721; 03.07.2023 - 202 StRR 34/23 bei juris = BeckRS 2023, 17751; 12.10.2023 - 202 StRR 72/23 bei juris u. 18.10.2023 - 202 StRR 74/23 bei juris, jew. m.w.N.).

  • BayObLG, 21.12.2023 - 202 ObOWi 1264/23

    Voraussetzungen für Annahme ausdrücklicher Ermächtigung des Verteidigers zur …

    Rn. 5 Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erklärte Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch war wirksam, was der Senat aufgrund der erhobenen Sachrüge von Amts wegen zu prüfen hat (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BayObLG, Beschluss vom 22.11.2023 - 202 StRR 86/23; 18.10.2023 - 202 StRR 74/23; 12.10.2023 - 202 StRR 72/23, jeweils bei juris).
  • BayObLG, 29.02.2024 - 202 ObOWi 140/24

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Geltendmachung existenzgefährdender …

    Rn. 5 1. Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 08.02.2023 in der Hauptverhandlung vom 19.06.2023 wirksam gemäß § 67 Abs. 2 OWiG auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt, was der Senat aufgrund der erhobenen Sachrüge von Amts wegen zu prüfen hat (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BayObLG, Beschluss vom 22.11.2023 - 202 StRR 86/23 bei juris = BeckRS 2023, 35649; 18.10.2023 - 202 StRR 74/23 bei juris = BeckRS 2023, 31050 u. 12.10.2023 - 202 StRR 72/23 bei juris = BeckRS 2023, 31056).
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