Rechtsprechung
| AG Köln, 01.08.2007 - 203 C 175/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit der Aufrechnung von Ansprüchen aus Betriebskostenabrechnungen und Ansprüchen auf Betriebskostenvorauszahlungen mit der Sicherungsleistung eines Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Aachen, 23.09.2005 - 5 S 92/05
Kaution, Mietrückstände
Auszug aus AG Köln, 01.08.2007 - 203 C 175/07
Aus diesem beschränkten Sicherungszweck ergibt sich ein Verbot der Aufrechnung mit anderen Ansprüchen (LG Berlin ZMR 2002, 666; LG Aachen WuM 2006, 101; AG Köln WuM 2000, 22). - AG Köln, 04.05.1999 - 218 C 26/99
Auszug aus AG Köln, 01.08.2007 - 203 C 175/07
Aus diesem beschränkten Sicherungszweck ergibt sich ein Verbot der Aufrechnung mit anderen Ansprüchen (LG Berlin ZMR 2002, 666; LG Aachen WuM 2006, 101; AG Köln WuM 2000, 22).
- AG Bremen, 08.11.2019 - 3 C 52/18
Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums darf nicht mit Mietrückständen gegen …
Aus dem beschränkten Sicherungszweck der Mietsicherheit nach § 9 Absatz 5 WoBindG ergibt sich ein Verbot der Aufrechnung mit anderen Ansprüchen (LG Berlin ZMR 2002, 666; LG Aachen WuM 2006, 101; AG Köln WuM 2000, 22; AG Köln, Urteil vom 01. August 2007 - 203 C 175/07 -).
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