Rechtsprechung
| BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Kontrolle von Briefen in der JVA Verhältnismäßigkeit der Postkontrolle Sichtkontrolle des Briefverkehrs des Strafgefangenen mit zugelassenen Cafeteria-Besuchern
Verfahrensgang
- LG Regensburg - StVK 188/19
- BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
Strafvollzug: Kennzeichnung von Poststücken, die keiner Inhalts- oder …
Auszug aus BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.05.2018 (Az.: 2 Ws 276/18) an die übereinstimmende Rechtsprechung beider damaliger Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie an weitere oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2003, Az.: 1 Ws 210/03, NStZ 2004, 517 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Ws 520/04, NStZ 2005, 251 ) angeknüpft und ausgeführt, dass bei auf dem Postweg beförderter eingehender Behörden- und Gerichtspost nur eine Sichtkontrolle durch Öffnung des Briefes, um die Identität des Absenders sowie etwaige unzulässige Beilagen überprüfen zu können, und nur bei einem entsprechenden (konkreten) Manipulationsverdacht erfolgen darf; bezüglich ausgehender Behörden- und Gerichtspost hat es diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen. - OLG Nürnberg, 11.05.2018 - 2 Ws 276/18
Briefkontrolle bei als Behördenpost gekennzeichnetem Schriftverkehr des …
Auszug aus BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.05.2018 (Az.: 2 Ws 276/18) an die übereinstimmende Rechtsprechung beider damaliger Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie an weitere oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2003, Az.: 1 Ws 210/03, NStZ 2004, 517 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Ws 520/04, NStZ 2005, 251 ) angeknüpft und ausgeführt, dass bei auf dem Postweg beförderter eingehender Behörden- und Gerichtspost nur eine Sichtkontrolle durch Öffnung des Briefes, um die Identität des Absenders sowie etwaige unzulässige Beilagen überprüfen zu können, und nur bei einem entsprechenden (konkreten) Manipulationsverdacht erfolgen darf; bezüglich ausgehender Behörden- und Gerichtspost hat es diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen. - OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 Ws 210/03
Auszug aus BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.05.2018 (Az.: 2 Ws 276/18) an die übereinstimmende Rechtsprechung beider damaliger Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie an weitere oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2003, Az.: 1 Ws 210/03, NStZ 2004, 517 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Ws 520/04, NStZ 2005, 251 ) angeknüpft und ausgeführt, dass bei auf dem Postweg beförderter eingehender Behörden- und Gerichtspost nur eine Sichtkontrolle durch Öffnung des Briefes, um die Identität des Absenders sowie etwaige unzulässige Beilagen überprüfen zu können, und nur bei einem entsprechenden (konkreten) Manipulationsverdacht erfolgen darf; bezüglich ausgehender Behörden- und Gerichtspost hat es diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen. - BayObLG, 27.08.2020 - 204 StObWs 303/20
Überwachung des Schriftverkehrs
Auszug aus BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21
Im vom Strafgefangenen angeführten Beschluss vom 27.08.2020, Az.: 204 StObWs 303/20, hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Rechtswidrigkeit einer über die bloße Sichtkontrolle hinausgehenden Inhaltskontrolle des an die Strafvollstreckungskammer gerichteten Schreibens des Strafgefangenen durch die Justizvollzugsanstalt festgestellt, allerdings in einem anders gelagerten Fall: Der Grund für die Überwachung betraf nicht das besondere Sicherungsinteresse der Anstalt, sondern allein die Person des Strafgefangenen, nämlich eine von der Anstalt behauptete, aber nicht näher belegte Suizidgefahr.
- OLG Celle, 01.04.2025 - 1 Ws 23/25
Zuweisung eines Einzelbettzimmers ohne medizinische Indikation als Anspruch eines …
Ein sogenanntes "Nachschieben von Gründen", also das Geltendmachen von Umständen, die zwar im Zeitpunkt der Entscheidung bereits vorgelegen, aber in der Begründung keine Berücksichtigung gefunden haben, ist im Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG ausgeschlossen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 28.6.2021 - 203 StObWs 261/21; KG, StraFo 2015, 261; OLG Celle, StV 2020, 558; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 63; OLG Koblenz, Beschl. v. 7.7.2020 - 4 Ws 342/20 Vollz). - KG, 24.07.2024 - 2 Ws 80/24
Maßregelvollzug in Berlin: Stichprobenartige Kontrolle von Briefen eines …
Insoweit bestand ein Ermessen der Anstalt (…vgl. Dessecker/Schwind in: SBJL, StVollzG, 7. Aufl., 9. Kapitel Rn. 22; zu Art. 32 BayStVollzG vgl. BayObLG, Beschluss vom 28. Juni 2021 - 203 StObWs 261/21 -, juris) und auch dieser Grundsatz ist auf § 35 SVVollzG zu übertragen.
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