Rechtsprechung
| BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StVollzG § 109; BayStVollzG Art. 24
Preisvergleiche, Gegenstandswert, Rechtsbeschwerdegericht, Rechtsbeschwerdeverfahren, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Kostenentscheidung, Vollzugsbehörde, Offensichtliche Unzulässigkeit, Einzelmaßnahme, Verfahrensvoraussetzungen, Strafgefangener, ...
Verfahrensgang
- LG Landshut, 31.07.2024 - 3 StVK 372/23
- BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.11.2017 - 2 BvR 2221/16
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der Telefongebühren in einer …
Auszug aus BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24
Die Fürsorgepflicht der Vollzugsanstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris Rn. 19). - OLG Hamm, 09.09.2020 - 1 Vollz (Ws) 276/20
Strafvollzug, Angleichungsgrundsatz, Einkauf Anstaltskaufmann, marktgerechte …
Auszug aus BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24
Er muss vielmehr von der Preisgestaltung konkret nachteilig betroffen sein (vgl. zu einem Preisvergleich einer identischen oder baugleichen Ware in einem konkreten Fall OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 2020 - III-1 Vollz (Ws) 276/20 -, juris Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 146/20
Verfahrensvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer …
Auszug aus BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24
Rn. 3 1. Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 109 ff. StVollzG muss sich auf eine bestimmte den Gefangenen betreffende und beschwerende konkrete Einzelmaßnahme einer Vollzugsbehörde beziehen (st. Rspr., vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris). - KG, 06.02.2020 - 2 Ws 3/20
Strafvollzug: Anforderungen an die Beantragung einer Vollzugsmaßnahme durch den …
Auszug aus BayObLG, 31.10.2024 - 203 StObWs 427/24
Bei dem Verfahrensgegenstand muss es sich um einen Akt der Vollzugsbehörde handeln, der in das Rechtsverhältnis zwischen dem Gefangenen und dem Staat gestaltend eingreifen soll, also um die Regelung einer einzelnen Angelegenheit, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist und diesbezüglich Verbindlichkeit beansprucht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 Ws 3/20 Vollz -, juris Rn. 8;… Arloth/Krä, StVollzG 5. Aufl. § 109 Rn. 6, 7, jeweils mwN).
- BayObLG, 27.01.2026 - 203 StObWs 491/25
Hausgeldkonto, Überweisungsauftrag, Strafvollstreckungskammer, …
Die Fürsorgepflicht der Vollzugsanstalt gebietet es, die finanziellen Interessen der Gefangenen zu wahren (…BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. November 2017 - 2 BvR 2221/16 -, juris Rn. 19; Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 203 StObWs 427/24 -, juris Rn. 4). - BayObLG, 05.06.2025 - 203 StObWs 150/25
Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, …
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 109 ff. StVollzG muss sich auf eine bestimmte den Gefangenen betreffende und beschwerende konkrete Einzelmaßnahme einer Vollzugsbehörde beziehen (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 31. Oktober 2024 - 203 StObWs 427/24 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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