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Rechtsprechung
   BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44415
BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23 (https://dejure.org/2023,44415)
BayObLG, Entscheidung vom 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23 (https://dejure.org/2023,44415)
BayObLG, Entscheidung vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 (https://dejure.org/2023,44415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVollzG § 109; BayStVollzG Art. 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
    Strafvollzug - Anforderungen an die Ablehnung einer Außenbeschäftigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität eines Feststellungsantrags gegenüber einem Anfechtungsantrag und Verpflichtungsantrag im Strafvollzugsverfahren; Rechtsbeschwerde eines Gefangenen gegen die Ablehnung des Antrags auf Außenbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität eines Feststellungsantrags gegenüber einem Anfechtungsantrag und Verpflichtungsantrag im Strafvollzugsverfahren; Rechtsbeschwerde eines Gefangenen gegen die Ablehnung des Antrags auf Außenbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2025, 594
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 1165/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Die Justizvollzugsanstalt hat allerdings im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19 -, juris Rn. 19; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 StObWs 318/20 -, juris Rn. 22).

    Die Vollzugsbehörde hat in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen, dass nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung die Vorschriften über Vollzugslockerungen und vollzugsöffnende Maßnahmen der Wiedereingliederung der Gefangenen und deren Resozialisierungsinteresse dienen (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19-, juris Rn. 17).

  • BVerfG, 15.05.2018 - 2 BvR 287/17

    Lebenslange Freiheitsstrafe und vollzugsöffnende Maßnahmen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Durch Lockerungsmaßnahmen werden dem Gefangenen Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 30).

    Bei einer Außenbeschäftigung dient also bereits die gesetzlich vorgesehene Begleitung des Gefangenen durch Vollzugsbedienstete dem Zweck, einer bestehenden Flucht- und Missbrauchsgefahr entgegenzuwirken (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 39).

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Durch Lockerungsmaßnahmen werden dem Gefangenen Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 30).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung wäre in einem Strafvollzugsverfahren ein Feststellungsantrag gegenüber einem Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag subsidiär, da ansonsten die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrages umgangen werden könnten (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz -, juris Rn. 13; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 Ws (RB) 24/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 StObWs 318/20

    Flucht- oder Missbrauchsbefürchtungen im Sinne des Art. 13 Abs. 2 StVollzG

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Die Justizvollzugsanstalt hat allerdings im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (…BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19 -, juris Rn. 19; vgl. auch Senat, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 StObWs 318/20 -, juris Rn. 22).
  • OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17

    Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen …

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung wäre in einem Strafvollzugsverfahren ein Feststellungsantrag gegenüber einem Anfechtungs- und Verpflichtungsantrag subsidiär, da ansonsten die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrages umgangen werden könnten (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 25. September 2007 - 2/5 Ws 189/05 Vollz -, juris Rn. 13; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 1 Ws (RB) 24/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.
  • OLG München, 17.12.2012 - 4 Ws 204/12

    Strafvollzug: Antrag auf Ausführung; Versagungsgründe

    Auszug aus BayObLG, 27.11.2023 - 203 StObWs 456/23
    Die JVA hat hier nicht bedacht, dass die mögliche Missbrauchs- und Fluchtgefahr bei einer Arbeit unter Aufsicht im Regelfall deutlich geringer ist als bei einem unbegleiteten Ausgang oder Urlaub (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 17. Dezember 2012 - 4 Ws 204/12 (R) -, juris Rn. 30).
  • BayObLG, 09.12.2025 - 203 StObWs 435/25

    Rechtsbeschwerde, Strafvollstreckungskammer, Vollzugslockerung, …

    Rn. 14 4. Die Beurteilung hat stets lockerungsbezogen zu erfolgen (…st. Rspr., Senat a.a.O. Rn. 15 m.w.N.;… vgl. auch BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 17 …und vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 39; Senat, Beschlüsse vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris und vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris).

    Rn. 15 5. Die Vollzugsbehörde hat bei ihrer Prognose zu berücksichtigen, dass nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung die Vorschriften über Vollzugslockerungen und vollzugsöffnende Maßnahmen der Wiedereingliederung der Gefangenen und deren Resozialisierungsinteresse dienen (…st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19 -, juris Rn. 17; Senat…, Beschluss vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 12).

    Durch Lockerungsmaßnahmen werden dem Gefangenen Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 30; Senat…, Beschluss vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 12).

  • BayObLG, 18.08.2025 - 203 StObWs 317/25

    Vollzugsöffnende Maßnahmen, Strafgefangener, Strafvollstreckungskammer, Zulassung …

    Rn. 16 h. Die Vollzugsbehörde hat bei ihrer Prognose zu berücksichtigen, dass nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung die Vorschriften über Vollzugslockerungen und vollzugsöffnende Maßnahmen der Wiedereingliederung der Gefangenen und deren Resozialisierungsinteresse dienen (…st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19 -, juris Rn. 17; Senat…, Beschluss vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 12).

    Durch Lockerungsmaßnahmen werden dem Gefangenen Chancen eingeräumt, sich zu beweisen und zu einer günstigeren Entlassungsprognose zu gelangen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris Rn. 30; Senat…, Beschluss vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 12).

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2025 - 1 Ws 219/24

    Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug

    Rn. 22 (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris und vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris) und des Senats (Senatsbeschlüsse vom 3. September 2020 - Vollz(Ws) 3/20 - und vom 10. November 2021 - Vollz (Ws) 5/21 -) sind bei der Beurteilung der Flucht- oder Missbrauchsgefahr die möglichen Lockerungsformen zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 2 Ws 689/13 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. Juni 2015 - 1 Ws 172/14 L - , juris; BayObLG, Beschlüsse vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 - , juris und vom 19. März 2024 - 203 StObWs 97/24 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 16. Januar 2017 - 1 Ws 222/16 Vollz -, juris und vom 17. April 2019 - 1 Ws 266/18 Vollz -, juris;… Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Aufl., Kap. E Rn. 140b).
  • BayObLG, 19.03.2024 - 203 StObWs 97/24

    Gefährlichkeitsprognose zur Gewährung von Vollzugslockerungen

    Rn. 5 2. Der Vollzugsbehörde steht bezüglich des unbestimmten Rechtsbegriffs der Missbrauchsbefürchtung ein Beurteilungsspielraum zu mit der Folge, dass das Vorliegen dieser Voraussetzungen im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 12; Senat…, Beschluss vom 21. September 2020 - 203 StObWs 318/20 -, juris Rn. 21; KG Berlin…, Beschluss vom 22. August 2011 - 2 Ws 258 und 260/11 Vollz -, juris Rn. 50;… Arloth/Krä a.a.O. § 11 Rn. 10 und § 115 Rn. 16;… Harrendorf/Ullenbruch a.a.O. Rn. 51;… kritisch zum Beurteilungsspielraum Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 30).
  • BayObLG, 01.08.2024 - 203 StObWs 240/24

    Strafvollzugsverfahren - Aufhebung eines angefochtenen Bescheids im laufenden …

    Das in der Antragsschrift vom 1. Januar 2024 unter Ziffer 1 formulierte Begehren kann von der Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung des weiteren Vortrags des Antragstellers (vgl. Seite 2 "Die Anfechtungsklage ist statthaft"), seines Rechtsschutzziels und mit Blick auf die Subsidiarität eines Feststellungsantrags (vgl. zur Auslegung und zur Subsidiarität Senat, Beschluss vom 27. November 2023 - 203 StObWs 456/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.) als Anfechtungsantrag ausgelegt werden.
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