Rechtsprechung
| BayObLG, 10.12.2020 - 203 StObWs 462/20 |
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Überwachung der Telefongespräche des Strafgefangenen aus Behandlungsgründen; Überwachung der Telefongespräche des Strafgefangenen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der JVA; Pflicht zur Feststellung der Überwachungsgründe durch Strafvollstreckungskammer
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
Telefonate im Strafvollzug (Gestattung nur in dringenden Fällen; Wegfall des …
In diesem Fall hätten sich die Fachgerichte damit auseinandersetzen müssen, dass bereits die einfachrechtliche Landesregelung des Art. 35 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 30 Abs. 2 Satz 1 BayStVollzG eine Überwachung von Telefongesprächen nur vorsieht, soweit dies im Einzelfall aus Gründen der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt notwendig ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 203 StObWs 462/20 -, juris, Rn. 6;… Arloth, in: BeckOK Strafvollzugsrecht Bayern, Art. 35 BayStVollzG Rn. 3 ;… Dessecker/Schwind, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Aufl. 2020, 9. Kap. D, Rn. 15).Allein der Umstand, dass ein möglicher Missbrauch eines Freiheitsrechts nicht völlig auszuschließen ist, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung einer Norm, welche die akustische Überwachung eines Gesprächs eines Gefangenen zulässt, grundsätzlich nicht aus, um dem Gefangenen Beschränkungen aufzuerlegen (vgl. zu § 119 Abs. 3 StPO; BVerfGE 35, 5 ; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 203 StObWs 462/20 -, juris, Rn. 8 f.).
- LG Regensburg, 17.02.2022 - SR StVK 149/22
Versagung von therapeutisch notwendigen Vollzugslockerungen allein aus Gründen …
Rn. 38 Grundsätzlich ist die Kammer der Ansicht, dass die Verhinderung einer Verbreitung von SARS-CoV-2 eine Angelegenheit des Infektionsschutzes ist und daher das Gesundheitsamt bzw. das Gesundheitsministerium zu entscheiden hat, weil die JVA keine Infektionsschutzbehörde ist (…dazu der Unterzeichner, COVuR 2020, 853: a.A. Arloth, 14. Ed. 1.2.2021, BayStVollzG Art. 6 Rn. 6 unter Hinweis auf BayObLG, Beschluss vom 10.12.2020 - 203 StObWs 462/20, das aber zur Rechtmäßigkeit keinerlei Ausführungen enthält auch nicht passim, wie Arloth meint). - LG Regensburg, 11.11.2021 - SR StVK 1144/21
Aussetzung des Vollzugs des Widerrufs eines Urlaubs
Rn. 35 Grundsätzlich ist die Kammer der Ansicht, dass die Verhinderung einer Verbreitung von SARS-CoV-2 eine Angelegenheit des Infektionsschutzes ist und daher das Gesundheitsamt bzw. das Gesundheitsministerium zu entscheiden hat, weil die JVA keine Infektionsschutzbehörde ist (…dazu der Unterzeichner, COVuR 2020, 853: a.A. Arloth, 14. Ed. 1.2.2021, BayStVollzG Art. 6 Rn. 6 unter Hinweis auf BayObLG, Beschluss vom 10.12.2020 - 203 StObWs 462/20, das aber zur Rechtmäßigkeit keinerlei Ausführungen enthält auch nicht passim, wie Arloth meint).
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