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| BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24 |
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- BAYERN | RECHT
StVollzG § 109 Abs. 1, Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Strafgefangener, Untersuchungsgrundsatz, Gerichtliche Überprüfung, Einstweiliger Rechtsschutz, Vollzugsbehörde, Beschwerdewert, Beschlüsse, Rechtsschutzgarantie, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 109 Abs. 1
Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Vollzugsanstalt über den Antrag eines Strafgefangenen auf Lockerung
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 08.08.2024 - SR StVK 1304/24
- BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Papierfundstellen
- StV 2025, 589
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 28.05.2024 - 204 StObWs 187/24
Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Maßregelvollzugsverfahren
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 5 2. Die Begründung eines Antrags im Strafvollzugsverfahren muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung dessen enthalten, welche Maßnahme der Vollzugsbehörde der Betroffene beanstandet oder begehrt; diese Darstellung muss erkennen lassen, inwiefern er sich durch die gerügte Maßnahme oder die Ablehnung oder Unterlassung ihrer Vornahme in seinen Rechten verletzt fühlt (BayObLG, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 358/15 -, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5 ff.;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.Dem Gericht muss es möglich sein, den zu Grunde liegenden Sachverhalt aus der Antragsschrift ohne Zuhilfenahme weiterer Erklärungen zu erfassen (BayObLG
, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris; KG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5;… Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil IV § 109 StVollzG Rn. 35;… Arloth/Krä a.a.O. § 109 Rn. 13;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund, 26. Ed. 1.8.2024, StVollzG § 109 Rn. 10;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Auflage 2024, Kapitel P. Rechtsbehelfe II Rn. 32).Rn. 6 3. Mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG dürfen jedoch an die Substanz des Vorbringens eines anwaltlich nicht vertretenen Strafgefangenen keine allzu hohen Anforderungen gestellt werden (vgl. BayObLG
, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 12;… Bachmann a.a.O. Kapitel P. Rechtsbehelfe II Rn. 32).Bei Antragstellern, die vollzugsrechtlich erfahren sind, kann die Hinweispflicht eingeschränkt sein (BayObLG
, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 Ws 184/10 (Vollz) -, juris Rn 15). - KG, 18.05.2009 - 2 Ws 8/09
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme des Strafvollzugs: …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 5 2. Die Begründung eines Antrags im Strafvollzugsverfahren muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung dessen enthalten, welche Maßnahme der Vollzugsbehörde der Betroffene beanstandet oder begehrt; diese Darstellung muss erkennen lassen, inwiefern er sich durch die gerügte Maßnahme oder die Ablehnung oder Unterlassung ihrer Vornahme in seinen Rechten verletzt fühlt (BayObLG…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 358/15 -, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5 ff.;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.Dem Gericht muss es möglich sein, den zu Grunde liegenden Sachverhalt aus der Antragsschrift ohne Zuhilfenahme weiterer Erklärungen zu erfassen (BayObLG
, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris; KG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5;… Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil IV § 109 StVollzG Rn. 35;… Arloth/Krä a.a.O. § 109 Rn. 13;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund, 26. Ed. 1.8.2024, StVollzG § 109 Rn. 10;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Auflage 2024, Kapitel P. Rechtsbehelfe II Rn. 32).Sowohl der Strafvollstreckungskammer als auch der Vollzugsbehörde, die zu dem Antrag Stellung nehmen soll, muss es möglich sein, dessen Zielrichtung und Gründe zu erkennen (KG
, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 9). - OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 146/20
Verfahrensvoraussetzungen für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in einer …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 5 2. Die Begründung eines Antrags im Strafvollzugsverfahren muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung dessen enthalten, welche Maßnahme der Vollzugsbehörde der Betroffene beanstandet oder begehrt; diese Darstellung muss erkennen lassen, inwiefern er sich durch die gerügte Maßnahme oder die Ablehnung oder Unterlassung ihrer Vornahme in seinen Rechten verletzt fühlt (BayObLG…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 12; OLG Hamm…, Beschluss vom 3. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 358/15 -, juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5 ff.;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.Dem Gericht muss es möglich sein, den zu Grunde liegenden Sachverhalt aus der Antragsschrift ohne Zuhilfenahme weiterer Erklärungen zu erfassen (BayObLG
, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris; KG…, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5;… Spaniol in: Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil IV § 109 StVollzG Rn. 35;… Arloth/Krä a.a.O. § 109 Rn. 13;… Euler in BeckOK Strafvollzug Bund, 26. Ed. 1.8.2024, StVollzG § 109 Rn. 10;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, Strafvollzugsgesetze, 13. Auflage 2024, Kapitel P. Rechtsbehelfe II Rn. 32).
- BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Der Tatrichter ist zum einen verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten und auslegungsfähige Anträge sachdienlich auszulegen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; BayObLG…, Beschluss vom 30. September 2024 - 204 StObWs 405/24 -, juris Rn. 17;… Spaniol a.a.O. Rn. 37). - OLG Koblenz, 23.06.2010 - 2 Ws 184/10
Vollzugsplanfortschreibung: Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Bei Antragstellern, die vollzugsrechtlich erfahren sind, kann die Hinweispflicht eingeschränkt sein (BayObLG…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 Ws 184/10 (Vollz) -, juris Rn 15). - OLG Hamm, 03.09.2015 - 1 Vollz (Ws) 358/15
Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung im …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 5 2. Die Begründung eines Antrags im Strafvollzugsverfahren muss eine aus sich heraus verständliche Darstellung dessen enthalten, welche Maßnahme der Vollzugsbehörde der Betroffene beanstandet oder begehrt; diese Darstellung muss erkennen lassen, inwiefern er sich durch die gerügte Maßnahme oder die Ablehnung oder Unterlassung ihrer Vornahme in seinen Rechten verletzt fühlt (BayObLG…, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 204 StObWs 187/24 -, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 3. September 2015 - III-1 Vollz (Ws) 358/15 -, juris Rn. 13; KG, Beschluss vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz-, juris Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 2 Ws 146/20 -, juris Rn. 5 ff.; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12. - KG, 06.06.2019 - 5 Ws 65/19
Überschreitung der Regelfrist zur Fortschreibug des Vollzugs- und …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 4 1. Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, die nach überwiegender Auffassung im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen sind und deren Fehlen zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt (st. Rspr., vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 17. April 2023 - 203 StObWs 61/23 -, juris Rn. 7; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 204 StObWs 578/23 -, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz -, juris Rn. 5). - BayObLG, 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23
Zur Zulässigkeit des Feststellungsantrags eines Strafgefangenen wegen …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 4 1. Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, die nach überwiegender Auffassung im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen sind und deren Fehlen zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt (st. Rspr., vgl. etwa Senat…, Beschluss vom 17. April 2023 - 203 StObWs 61/23 -, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 204 StObWs 578/23 -, juris Rn. 17; KG…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz -, juris Rn. 5). - BayObLG, 17.04.2023 - 203 StObWs 61/23
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Kosten des …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Rn. 4 1. Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, die nach überwiegender Auffassung im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen sind und deren Fehlen zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 2023 - 203 StObWs 61/23 -, juris Rn. 7; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2024 - 204 StObWs 578/23 -, juris Rn. 17; KG…, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 5 Ws 65/19 Vollz -, juris Rn. 5). - BayObLG, 30.09.2024 - 204 StObWs 405/24
Vollzug der Sicherungsverwahrung - Bilddateien sind keine Gegenstände iSd …
Auszug aus BayObLG, 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24
Der Tatrichter ist zum einen verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten und auslegungsfähige Anträge sachdienlich auszulegen (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Januar 2021 - 2 BvR 673/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 30. September 2024 - 204 StObWs 405/24 -, juris Rn. 17;… Spaniol a.a.O. Rn. 37).
- BayObLG, 11.06.2026 - 204 StObWs 118/26
Vollzugstauglichkeit, Eingangsuntersuchung, gerichtliche Entscheidung, …
Rn. 9 Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, die nach überwiegender Auffassung im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen sind und deren Fehlen zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt [st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 11.10.2024 - 204 StObWs 482/24 -, juris Rn. 11 m.w.N., vom 23.01.2024 - 204 StObWs 578/23 -, juris Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 06.11.2024 - 203 StObWs 462/24 -, juris Rn. 4; KG, Beschlüsse vom 18.05.2009 - 2 Ws 8/09 Vollz -, juris Rn. 6, vom 01.02.2017 - 2 Ws 253/16 Vollz -, juris Rn. 8, vom 25.09.2017 - 2 Ws 145/17 Vollz -, juris Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 23.06.2010 - 2 Ws 184/10 (Vollz) -, juris Rn. 11; Laubenthal in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, StVollzG, 7. Auflage 2020, 12. - BayObLG, 09.06.2026 - 203 StObWs 397/26
Rechtliches Gehör, Erledigungserklärung, Prozesskostenhilfe, …
Rn. 9 b. Bei einer Erledigung nach Stellung eines Verpflichtungsantrags hat der Antragsteller im Strafvollzugsverfahren bei Vorliegen eines Feststellungsinteresses die Wahl, ob er einen Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 115 Abs. 3 StVollzG stellt oder - nach entsprechendem Hinweis des Gerichts (vgl. zur prozessualen Fürsorgepflicht Senat, Beschluss vom 6. November 2024 - 203 StObWs 462/24, BeckRS 2024, 38004 Rn. 6) - die Sache für erledigt erklärt und nur noch einen Kostenantrag stellt (…Arloth/Krä a.a.O. § 121 Rn. 3). - BayObLG, 05.06.2025 - 203 StObWs 150/25
Rechtsbeschwerdeverfahren, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, …
Rn. 6 a. Ein zulässiger Antrag auf gerichtliche Entscheidung gehört zu den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen, die nach überwiegender Auffassung im Rechtsbeschwerdeverfahren von Amts wegen zu prüfen sind und deren Fehlen zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führt (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2024 - 203 StObWs 462/24 -, juris Rn. 4; BayObLG…, Beschluss vom 11. Oktober 2024 - 204 StObWs 482/24 -, juris Rn. 11 m.w.N.). - BayObLG, 06.05.2025 - 203 StObWs 95/25
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, besonderes …
Bei Antragstellern, die vollzugsrechtlich erfahren sind, kann die Hinweispflicht allerdings eingeschränkt sein (Senat, Beschluss vom 6. November 2024 - 203 StObWs 462/24 -, juris Rn. 6).
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