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Rechtsprechung
   AG Köln, 01.03.2016 - 206 C 232/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64221
AG Köln, 01.03.2016 - 206 C 232/15 (https://dejure.org/2016,64221)
AG Köln, Entscheidung vom 01.03.2016 - 206 C 232/15 (https://dejure.org/2016,64221)
AG Köln, Entscheidung vom 01. März 2016 - 206 C 232/15 (https://dejure.org/2016,64221)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur mietrechtlichen Umlagefähigkeit von Ausgaben für eine Dachbegrünung als Gartenpflegekosten in einer Nebenkostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten für Dachbegrünung sind nicht umlagefähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dachbegrünungskosten sind keine Gartenpflegekosten!

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mieter muss für Pflege des Dachgartens nicht zahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Können Wohnungsvermieter die Kosten einer Dachbegrünung auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag vorsieht, dass

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Umlagefähigkeit von Dachbegrünungskosten als Betriebskosten - Keine Verschönerung oder Aufwertung des Wohnanwesens durch nicht einsehbare Dachbegrünung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskosten: Dachbegrünungskosten nicht als Gartenpflegekosten umlagefähig (IMR 2017, 1109)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 135/03

    Umlagefähigkeit der Kosten der Gartenpflege

    Auszug aus AG Köln, 01.03.2016 - 206 C 232/15
    Ausschlaggebend für die Beurteilung ist nicht die Frage, ob die Mieter die Gartenfläche selbst nutzen können, zu deren Pflege sie anteilig herangezogen werden, sondern vielmehr, ob die gepflegte gemeinschaftliche Gartenfläche das Wohnanwesen insgesamt verschönert und deshalb geeignet ist, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern (BGH, Urteil vom 26.05.2004 - VIII ZR 135/03, zitiert nach beckonline.de).
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