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ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2010 - 21 BV 177/10 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. August 2010 - 21 BV 177/10 (https://dejure.org/2010,36306)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.08.2010 - 21 BV 177/10
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 163/10
- BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 163/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 7) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2010 - 21 BV 177/10 - wird zurückgewiesen.2010 - 21 BV 177/10 - zurückgewiesen.
2010 - 21 BV 177/10 - abzuändern und nach den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.
- LAG Hessen, 10.03.2011 - 9 TaBV 164/10
Wirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - …
Die dortigen Anträge wurden zurückgewiesen (ArbG Frankfurt am Main Beschluss vom 26. Aug. 2010 - 21 BV 177/10 - Hess. Landesarbeitsgericht Beschluss vom 10. März 2011 - 9 TaBV 163/10 -).