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   AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11   

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https://dejure.org/2013,3968
AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11 (https://dejure.org/2013,3968)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 27.02.2013 - 21 C 1307/11 (https://dejure.org/2013,3968)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 21 C 1307/11 (https://dejure.org/2013,3968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 05 § 17
    Den VN trifft keine Obliegenheit zur Mitteilung fachmedizinischer Informationen sowie zur Veranlassung eines Verfahrens beim MDK oder der Landesärztekammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 981
  • VersR 2014, 190
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 10.03.2000 - 10 U 271/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11
    Das in einer Deckungszusage liegende Anerkenntnis der Einstandspflicht ist ein deklaratorisches, das ein Feststellungsinteresse grundsätzlich nicht entfallen lässt (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 1014).
  • OLG Celle, 18.01.2007 - 8 U 198/06

    Umfang der Informationsobliegenheit gegenüber einer Rechtsschutzversicherung im

    Auszug aus AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11
    Danach ist der Geschädigte nicht gehalten, sich fachmedizinische Kenntnisse anzueignen oder sich schon zur Substantiierung seines Klagevorbringens medizinischer Hilfe zu bedienen (vgl. OLG Celle v. 18.01.2007 - 8 U 198/06, juris Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 10.08.2001 - 3 W 18/01

    Prozeßkostenhilfe im Arzthaftungsrecht

    Auszug aus AG Königstein/Taunus, 27.02.2013 - 21 C 1307/11
    Das Unterlassen dieser Maßnahmen macht die Rechtsverfolgung auch nicht mutwillig (vgl. etwa OLG Hamm v. 10.08.2001 - 3 W 18/01, juris Rn. 4 ff.).
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