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   AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07   

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https://dejure.org/2008,39473
AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07 (https://dejure.org/2008,39473)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.02.2008 - 21 C 188/07 (https://dejure.org/2008,39473)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 21 C 188/07 (https://dejure.org/2008,39473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzleibeier.eu

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruch des Mobilfunkanbieters bei einer SIM - Karten Sperrung wegen Zahlungsverzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Im Übrigen setzen konkludente Willenserklärungen das Bewusstsein des Handelnden voraus, dass eine Willenserklärung möglicherweise erforderlich ist (BGH, NJW 1995, 953).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 10 U 191/04

    Folgen des Formmangels der Änderung eines Mietvertrages - Zur Entstehung eines

    Auszug aus AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Da außergerichtlich eine erhebliche Zuvielforderung beansprucht wurde, sind die geltend gemachten Nebenforderungen mangels Verzugs weitestgehend unbegründet (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1538).
  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Ein Mobilfunkvertrag ist grundsätzlich als Dienstvertrag zu klassifizieren (BGH NJW 2002, 361; Palandt, 66. A., Einf. v § 631, Rn. 29 m.w.N.).
  • AG Wetter, 13.12.2005 - 3 C 207/05
    Auszug aus AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Ein solches setzt eine rechtswirksame Kündigungserklärung voraus, bevor Schadensersatz statt der Leistung im Hinblick auf die in der Restlaufzeit zukünftig vereinnahmten Grundgebühren verlangt werden kann (vgl. § 628 II; 314 11, 1V i.V.m. § 281 BGB; Palandt, 66. A., § 314, Rn. 11 ff.; für Mobilfunkvertrag: AG Wetter, Urteil vom 13.12.2005, 3 C 207/05; AG Krefeld, Urteil vom 26.08.2004, 70 C 595/03).
  • AG Krefeld, 26.08.2004 - 70 C 595/03

    Streit über die Bezahlung von Mobilfunkrechnungen aus eigenem und abgetretenem

    Auszug aus AG Bremen, 14.02.2008 - 21 C 188/07
    Ein solches setzt eine rechtswirksame Kündigungserklärung voraus, bevor Schadensersatz statt der Leistung im Hinblick auf die in der Restlaufzeit zukünftig vereinnahmten Grundgebühren verlangt werden kann (vgl. § 628 II; 314 11, 1V i.V.m. § 281 BGB; Palandt, 66. A., § 314, Rn. 11 ff.; für Mobilfunkvertrag: AG Wetter, Urteil vom 13.12.2005, 3 C 207/05; AG Krefeld, Urteil vom 26.08.2004, 70 C 595/03).
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