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   SG Hamburg, 06.12.1991 - 21 KR 306/90   

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https://dejure.org/1991,9796
SG Hamburg, 06.12.1991 - 21 KR 306/90 (https://dejure.org/1991,9796)
SG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.1991 - 21 KR 306/90 (https://dejure.org/1991,9796)
SG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 1991 - 21 KR 306/90 (https://dejure.org/1991,9796)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Abgrenzung Angestellte/ Selbständige; Persönliche Abhängigkeit/ Unternehmerrisiko; Gesamtbetrachtung der Tätigkeit eines Synchronsprechers nach Maß der persönlichen Abhängigkeit; Vergleichbarkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 715
  • afp 1992, 215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10

    Rentenversicherungspflicht - Synchronsprecher für ausländische Spielfilme und

    Zu Recht hat die Beklagte in Übereinstimmung mit den in dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände vom 30.09.2005 dargelegten Abgrenzungskriterien und der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 01.03.1973 - IV R 231/69; vom 03.8.1978 - VI R 212/75 und vom 12.10.1978 - IV R 1/77, jeweils zitiert nach juris) die nur kurzzeitigen Tätigkeiten des Klägers für die Beigeladenen zu 1) bis 8) als selbstständige und damit schon dem Grunde nach nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten angesehen (in diesem Sinne auch SG Hamburg, Urteil vom 06.12.1991 - 21 KR 306/90, zitiert nach beck-online; Seewald, in Kasseler Kommentar, SGB IV, 67. EL 2010, § 7 Rdnr. 125, Stichwort: Synchronsprecher; Thürmer, in Blümich, EStG, 108. Aufl., § 3 Rdnr. 120, Stichwort Synchronsprecher; Voelzke, in Küttner, Personalhandbuch, 17. Aufl. 2010, Scheinselbstständigkeit, C.4.

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des BSG die sozialrechtliche Beurteilung von der steuerrechtlichen Beurteilung abweichen kann (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 11 Rar 73/90, zitiert nach juris), sind die vom BFH gegen das Vorliegen der Arbeitnehmerstellung angeführten Argumente ohne weiteres auch im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung nach Maßgabe der oben dargelegten Abgrenzungskriterien tragend, zumal dem Steuer- und dem Sozialversicherungsrecht weitgehend übereinstimmende Maßstäbe für den Begriff der Selbständigkeit zugrunde liegen (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = SozR 2200 § 165 Nr. 45; für eine Übertragbarkeit speziell der Rechtsprechung des BFH zur Einordnung von Synchronsprechern auch SG Hamburg, Urteil vom 06.12.1991 - 21 KR 306/90, zitiert nach beck-online) und eine einheitliche Rechtsprechung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtordnung zumindest wünschenswert ist.

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