Rechtsprechung
LG Stuttgart, 07.08.1992 - 21 O 171/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- NJW 1993, 208
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 13.10.2014 - 14 U 1533/14
Verbraucherdarlehen: Erklärungspflicht der Bank hinsichtlich der …
Ein von den Instanzgerichten, soweit ersichtlich, bislang bevorzugter Weg führt über eine "vereinfachte" Berechnungsformel, nach der sich die Höhe der Rückvergütung in Abhängigkeit von den Laufzeiten (in Monaten) aus dem Quotienten der Produkte "Restlaufzeit x (Restlaufzeit + 1) x gesamte Kreditgebühren" einerseits und "Gesamtlaufzeit x (Gesamtlaufzeit + 1)" andererseits ergibt (vgl. nur LG Stuttgart, Urt. v. 07.08.1992 - 21 O 171/92, NJW 1993, 208, juris Rn. 21 ff., zu § 12 Abs. 2 VerbrKrG). - LG Berlin, 24.01.2005 - 4 O 329/04
Keine formelmäßige Berechnung von Schuldzinsen nach Kündigung von Ratenkrediten
Im Hinblick hierauf ist die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (NJW 1993, 208 f.;… herangezogen von Palandt / Putzo, BGB, 64. Auflage 2005, § 498 Rn. 11), in der es noch eine bestimmte Formel zur Rückrechnung der Zinsen verwandt hat, überholt.
Rechtsprechung
LG Köln, 11.09.1992 - 21 O 171/92 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Köln, 11.09.1992 - 21 O 171/92
- OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92