Rechtsprechung
LG Memmingen, 20.12.2016 - 21 O 822/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- rewis.io
Auslegung von Grundbucheintragungen
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 20.12.2016 - 21 O 822/16
- OLG München, 05.10.2017 - 24 U 276/17
- BGH, 12.07.2019 - V ZR 288/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus LG Memmingen, 20.12.2016 - 21 O 822/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH DNotZ 2015, 113 und BGHZ 208, 29), der sich die Kammer anschließt, ist bei der Auslegung von Grundbucheintragungen - also auch bei der Auslegung der Reichweite einer Grunddienstbarkeit - vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung, sowie auf die darin in Bezug genommene Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbeteiligten Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt. - BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13
Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit; …
Auszug aus LG Memmingen, 20.12.2016 - 21 O 822/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH DNotZ 2015, 113 und BGHZ 208, 29), der sich die Kammer anschließt, ist bei der Auslegung von Grundbucheintragungen - also auch bei der Auslegung der Reichweite einer Grunddienstbarkeit - vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung, sowie auf die darin in Bezug genommene Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbeteiligten Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt.
- OLG München, 05.10.2017 - 24 U 276/17
Auslegung der Reichweite der Grunddienstbarkeit
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 20.12.2016, Az. 21 O 822/16, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.