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   OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15   

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https://dejure.org/2016,8604
OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15 (https://dejure.org/2016,8604)
OLG München, Entscheidung vom 18.04.2016 - 21 U 3720/15 (https://dejure.org/2016,8604)
OLG München, Entscheidung vom 18. April 2016 - 21 U 3720/15 (https://dejure.org/2016,8604)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherung der Rückforderungsansprüche hinsichtlich sittenwidrig gewährter Darlehen durch einen dinglichen Arrest

  • rewis.io

    Dinglicher Arrest wegen sittenwidrigen Sale-and-Lease-Back-Vertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung der Rückforderungsansprüche hinsichtlich sittenwidrig gewährter Darlehen durch einen dinglichen Arrest

  • rechtsportal.de

    Sicherung der Rückforderungsansprüche hinsichtlich sittenwidrig gewährter Darlehen durch einen dinglichen Arrest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil hinter dem Rücken des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (BGH, WM 1988, 1380 m. w. N.).

    Bereits die Vereinbarung solcher Zahlungen ist sittenwidrig (vgl. etwa BGH WM 1988, 1380).

    Wie dargelegt, verstoßen Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil hinter dem Rücken des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und sind nichtig (BGH, WM 1988, 1380 m. w. N.).

  • OLG Bamberg, 08.10.2009 - 8 W 84/09

    Arrestgrund im zivilprozessualen Arrestverfahren: Verhältnis von

    Auszug aus OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15
    Die Eintragung der Beschlagnahme des Grundstücks in D. durch die Staatsanwaltschaft ebenso wie der eingetragene Widerspruch gegen die Auflassung an die Beklagte betreffen jeweils das Eigentum am Grundstück (zum Arrestgrund im Fall der Rückgewinnungshilfe vgl. im Übrigen OLG Bamberg, NStZ 2010, 348).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15
    Diese Voraussetzung ist schon dann erfüllt, wenn bei der erforderlichen umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falles mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 143).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15
    Die Behauptung ist schon dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, NJW-RR 2007, 776, 777; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 294 Rn. 7; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Auszug aus OLG München, 18.04.2016 - 21 U 3720/15
    Die Aussage des Zeugen We., der in seiner Vernehmung vom 5.3.2015 (Anlage AK 2) zunächst angegeben hatte, dass Herr S. bei Gesprächen, in denen von Kickback-Zahlungen an M. die Rede war, anwesend war, kann im Rahmen der Glaubhaftmachung allerdings nicht berücksichtigt werden, da sich der Zeuge bei seiner eidesstattlichen Versicherung vom 30.9.2015 (Anlage AK 3) nicht mehr sicher war, ob Herr S. bei dem Gespräch tatsächlich dabei war, so dass es auf die von der Beklagten vorgelegte eidesstattliche Versicherung des Herrn M.-G. nicht ankommt.
  • OLG Bamberg, 28.07.2017 - 3 W 28/17

    Arrestverfahren nach strafrechtlicher Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

    Die das eigentliche Tatgeschehen ausfüllenden Umstände und somit der weitere anspruchsbegründende Sachverhalt sind jeweils dadurch schlüssig vorgetragen und zugleich glaubhaft gemacht, dass ein wesentlicher Teil der Feststellungen im Strafurteil jeweils im Wortlaut - entweder als komplette Abschnitte oder als auszugweise wiedergegebene Passagen - in die Sachverhaltsdarstellung des Arrestgesuchs eingearbeitet ist und diese Texte zusätzlich durch stichpunktartige Zusammenfassungen weiterer Erkenntnisse der Strafkammer wiederum unter Angabe der jeweiligen Seite des in einer vollständigen Ablichtung vorgelegten Strafurteils ergänzt werden (vgl. etwa OLG Bamberg MDR 2013, 57, Rn. 22 im Anschluss an BGHZ 156, 139, Rn. 15ff.; ferner OLG Köln, Beschluss vom 23.7.2014 - 18 W 44/14 - dort Rn. 14 sowie OLG München, Urteil vom 18.4.2016 - 21 U 3720/15 - dort Rn. 25).

    b) Die Bedenken des Landgerichts gegen die Aussagekraft der von der Strafkammer verwerteten Selbstauskunft des AG vom 19.02.2014, in der er sich gegenüber einer Bank ausdrücklich als 100%igen Anteilseigner der ES sowie das genannte Anwesen als sein Immobilienvermögen bezeichnet hatte, überspannen offenkundig die Anforderungen an das abgesenkte Beweismaß einer Glaubhaftmachung (vgl. auch Beschluss des OLG München vom 18.04.2016 - 21 U 3720/15 -, dort Rn. 25).

  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2021 - 8 O 320/20

    D&O-Versicherung - Umfang des vorläufigen Deckungsschutzes

    Soweit die Verfügungsbeklagte sich in diesem Kontext auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 18.04.2016, Az.: 21 U 3720/15) bezieht, kann dieser Entscheidung nicht entnommen werden, dass ein Haftbefehl generell als zentrales Mittel zur Glaubhaftmachung geeignet sein kann.
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