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   VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575   

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https://dejure.org/2023,31699
VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575 (https://dejure.org/2023,31699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575 (https://dejure.org/2023,31699)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 21 ZB 20.2575 (https://dejure.org/2023,31699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2 S. 1
    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs, Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch, jeweils in mittelbarer Täterschaft begangen, Freiheitsstrafe ...

  • rewis.io

    Berufsrecht der Ärzte, Widerruf der Approbation als Arzt, Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs, Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch, jeweils in mittelbarer Täterschaft begangen, Freiheitsstrafe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • staufer.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zum Widerruf einer Approbation als Arzt (Unwürdigkeit)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entzug der Approbation für Arzt nach unerlaubtem Eingriff bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwangerschaftsabbruch rechtfertigt Entzug der ärztlichen Approbation - Keine Unverhältnismäßigkeit wegen fortgeschrittenen Alters des Arztes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 31.07.2019 - 3 B 7.18

    Approbation als Arzt; Berufsfreiheit; Divergenzrüge; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Sind die Voraussetzungen der Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens erfüllt, ist der mit dem Widerruf der Approbation verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt, ohne dass es einer zusätzlichen Abwägung mit den persönlichen Lebensumständen des Betroffenen und den Vollzugsfolgen des Approbationswiderrufs bedarf (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 11 f. m.w.N.).

    Das rücksichtslose und eigennützige Handeln des Klägers unter Außerachtlassung selbst grundlegender Prinzipien ärztlicher Ethik erschüttert aus Sicht des Gerichts das für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unabdingbare Vertrauen zwischen Patienten und Arzt, bliebe das Verhalten des Klägers für den Fortbestand seiner Approbation als Arzt folgenlos (vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ob ein solches gravierendes Fehlverhalten vorliegt, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 4; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 10; B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 8).

    Weiter ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen, wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen handelt (BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9; vgl. auch HessVGH, B.v. 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z - juris Rn 33; OVG NRW, B.v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    In diesen Verfahren gilt, dass neben der Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie dem zeitlichen Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen auch alle sonstigen individuellen Umstände zu berücksichtigen sind, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 6 f.).

    Dies beurteilt sich nach den Umständen im konkreten Einzelfall (BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 B 36/12 - juris Rn. 7 f.):.

    Im Wiedererteilungsverfahren sind daher im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des Weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (vgl. BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 B 36/12 juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 3 B 61.10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Approbation wegen Unzuverlässigkeit und

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Ein Wohlverhalten nach Widerruf der Approbation ist bei einer späteren Entscheidung über die Wiedererteilung unabhängig davon berücksichtigungsfähig, ob es vor oder nach Stellung eines Antrags auf Wiedererteilung erfolgt ist (BVerwG, B.v. 27.10.2010 - 3 B 61/10 - juris Rn. 8).

    Ob als Bewährungszeit für eine spätere Wiedererteilung nur der Zeitraum ab Bestandskraft des Widerrufs in Betracht kommt mit der Folge, dass ein Betroffener durch die Inanspruchnahme von Rechtsschutz "bestraft" werde, betrifft nicht die Rechtmäßigkeit des Widerrufs (BVerwG, B.v. 27.10.2010 - 3 B 61/10 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Ob ein solches gravierendes Fehlverhalten vorliegt, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 4; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 10; B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Weiter ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen, wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen handelt (BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9; vgl. auch HessVGH, B.v. 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z - juris Rn 33; OVG NRW, B.v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufsunwürdigkeit; Abrechnungsbetrug;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Ob ein solches gravierendes Fehlverhalten vorliegt, hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab und entzieht sich einer fallübergreifenden Klärung (BVerwG, B.v. 20.9.2012 - 3 B 7/12 - juris Rn. 4; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 10; B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 13.11.2018 - 7 A 786/17

    Ruhen der Approbation

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Weiter ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der für die Annahme der Unwürdigkeit erforderliche Ansehens- und Vertrauensverlust auch durch Straftaten bewirkt werden kann, die nicht im Arzt-Patienten-Verhältnis angesiedelt sind oder die ein außerberufliches Fehlverhalten betreffen, wenn es sich dabei um gravierende Verfehlungen handelt (BVerwG, B.v. 31.7.2019 - 3 B 7/18 - juris Rn. 9; vgl. auch HessVGH, B.v. 13.11.2018 - 7 A 786/17.Z - juris Rn 33; OVG NRW, B.v. 15.1.2003 - 13 A 2774/01 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 und B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2023 - 21 ZB 20.2575
    Bei der Beurteilung der Unwürdigkeit eines Arztes für die weitere Berufsausübung kann bei älteren Ärzten kein anderer Maßstab angelegt werden als bei jüngeren Kollegen (vgl. VGH BW, B.v. 28.7.2003 - 9 S 1138/03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

  • BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung

  • VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
  • OVG Sachsen, 13.03.2012 - 4 A 18/11

    Unwürdigkeit als Arzt, Wiedererteilung der Approbation, Bewährungszeit,

  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2012 - 8 LA 78/11

    Widerruf der Approbation eines Apothekers bei Vorliegen der Unwürdigkeit zur

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen

    Dies erscheint insbesondere vor dem Hintergrund der gravierenden Eingriffswirkung eines fortdauernden Approbationswiderrufs in die grundrechtlich durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufswahlfreiheit unverhältnismäßig (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 29. Juli 2015, a. a. O. Rn. 23; kritisch deswegen auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. August 2007, a. a. O. Rn. 22; s. nunmehr auch BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - 21 ZB 20.2575 -, juris Rn. 19: Anknüpfung an den Zeitpunkt der Bestandskraft des Widerrufs der ärztlichen Approbation dürfte nicht sachgerecht sein).
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