Rechtsprechung
| LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Keine Scheinbarriere zum Jugendschutz
- stroemer.de
Ueber18.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflichten des Anbieters pornographischer Darstellungen im Internet; Einführung eines Altersverifikationssystems
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der wettbewerbsrechtlichen Pflicht zur Nutzung von Altersverifikationssystemen im geschäftlichen Verkehr mit pornografischen Abbildungen im Internet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 478
- MMR 2004, 763
- ZUM 2004, 933
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 12 O 19/04
Kein wettbewerbswidriges Handlen des Anbieters eines AVS ohne persönliche …
Auszug aus LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04
Rn. 40 Die nachträglich vorgelegte Entscheidung aus dem Rechtsstreit ./. des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2004 - 12 O 19/04 - rechtfertigt keine andere Entscheidung oder die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
- LG Krefeld, 05.01.2005 - 12 O 110/04
Anforderungen an ein Altersverifikationssystem
Es darf sich nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere handeln (KG MMR 2004, 478 ff; Landgericht Duisburg, Urteil v. 30.08.2004, Az. 21 0 97/04; Döring/Günter, MMR 2004, 231, 234).Im Übrigen ist es Sache des Anbieters, eine effektive Sicherung vorzusehen, da er mit dem Angebot von Pornografie im Internet eine Gefahrenquelle geschaffen hat (Landgericht Duisburg, Urteil v. 30.08.2004, Az. 21 0 97/04).
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