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| OLG Frankfurt, 18.12.1998 - 21 AR 99/98 |
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Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
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VOB/B § 18 Nr. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 604
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 10.01.2012 - 11 AR 140/11
Zu den Kriterien für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604). - BayObLG, 31.07.2025 - 102 AR 76/25
Selbständiges Beweisverfahren, Antragsgegner, Nachträgliche …
Ferner wird zur Begründung darauf verwiesen, dass bei einem öffentlichen Auftraggeber im Interesse eines reibungslosen Verwaltungsablaufs sowohl die Aktiv- als auch die Passivprozesse gegen ihn am Sitz der ihn im Prozess vertretenden Stelle konzentriert werden sollen (BayObLG, Beschluss vom12. Februar 2020, 1 AR 94/19, juris Rn. 58; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2019, 32 SA 59/18, juris Rn. 20; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 18. Dezember 1998, 21 AR 99/98, NJW-RR 1999, 604, 605; Merkens in Kapellmann/Messerschmidt, VOB-Kommentar, Teil A/B, 9. Aufl. 2025, VOB/B § 18 Rn. 10; Preussner in BeckOK VOB/B, 59. Ed. 1. Mai 2025, § 18 Abs. 1 Rn. 12 f.; Sacher in Kompendium des Baurechts, 6. Aufl. 2025, 15. - OLG Frankfurt, 17.01.2012 - 11 AR 140/11
Rechtsnatur einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem VOB -Vertrag mit einer …
Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es um Bauverträge mit öffentlichen Auftraggebern geht (BGH NJW 2009, 1974;… weitergehend für grundsätzliche Geltung Ingenstau/Korbion/Joussen, 17. Aufl., § 18 Abs. 1 VOB/B Rd. 16ff, 41; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1999, 604). - LG Dessau-Roßlau, 05.12.2007 - 2 O 807/07
Verfahrensrecht - Streitigkeiten mit öffentlichem Auftraggeber: Welches Gericht?
1 i jedem Fall aber ist durch diese Regelung der Gerichtsstand des Erfüllungsortes ( 29 ZPO) ausgeschlossen (OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 604 f.). - OLG Düsseldorf, 17.09.1999 - 22 U 14/99
Vermittlung spekulativer Geldanlagen - Haftung des Ausbilders von …
Nach den Vertragsunterlagen der Beklagten zu 1) wurden die Terminhandelskonten als Sammelkonten geführt (Bl. 479 GA), was jedenfalls vor Geltung des § 34 a WpHG als zulässig angesehen wurde, wenn nichts anderes vereinbart war (vgl. BGH NJW-RR 1999, 604, 605).
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