Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.04.2002 - 21 B 01.2835 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.04.2002 - 21 B 01.2835
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 40.02
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 12.08.2026 - 5 A 2511/25
Gebühren für gutachterliche Stellungnahmen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG bei …
Rn. 36 Überdies ist eine gewisse Schematisierung bzw. Pauschalisierung im Gebührenrecht zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung seit langem anerkannt (vgl. nur Hess. VGH…, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 5 A 856/17 -, juris Rdnr. 19 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 21. April 2010 - 8 S 687/08 -, juris Rdnr. 21; Bay. VGH, Urteil vom 9. April 2002 - 21 B 01.2835 -, juris Rdnr. 37; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 10. Juli 2018 - 9 A 50/16 -, juris Rdnr. 79).Sinn der Pauschalierung im Verwaltungsgebührenrecht ist gerade, dass es keiner umfangreichen Ermittlungen des tatsächlichen Aufwandes der Verwaltung bedürfen soll, sondern dass dieser pauschal nach Erfahrungswerten abgegolten werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 9. April 2002 - 21 B 01.2835 -, juris Rdnr. 38).
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