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| OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1987 - 21 B 58/87, 21 B 174/87 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.1987 - 21 B 58/87, 21 B 174/87 (https://dejure.org/1987,6760)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 1987 - 21 B 58/87, 21 B 174/87 (https://dejure.org/1987,6760)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 1987, 615
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 25.03.2019 - 15 C 18.2324
Anordnung zur Gefahrenabwehr bei bestandsgeschützter Anlage
Aus der Überlegung, dass je nach Wertigkeit des bedrohten Rechtsguts und der Höhe des möglicherweise eintretenden Schadens auch ein geringerer Grad an Wahrscheinlichkeit für den Störungseintritt zur Bejahung einer Gefahr im Rechtssinne genügt (s.o.), stellt der vorliegend durch Tatsachen erhärtete (vgl. OVG NRW, B.v. 12.2.1987 - 21 B 58/87 u.a. - NVwZ 1987, 615/616), also durch konkrete Umstände tatsächlicher Art gestützte Gefahrenverdacht bereits eine hinreichend konkrete erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit als Rechtsgüter von überragendem Wert dar, der die Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen gegenüber dem Pflichtigen rechtfertigt (…vgl. Dirnberger in Simon/Busse, BayBO, Art. 54 Rn. 48;… allgemein im Ordnungs- und Sicherheitsrecht vgl. auch BVerwG, U.v. 16.12.1971 - I C 60.67- BVerwGE 39, 190 = juris Rn. 29 ff.;… BGH, U.v. 12.3.1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 = juris Rn. 15 ff.;… OVG Münster, B.v. 21.1.2002 - 21 A 5820/00 - UPR 2003, 195 = juris Rn. 5; Di Fabio, DÖV 1991, 629/632 f.). - VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 23.392
Baurecht, Bauaufsichtliche Anordnung zur Sicherung einer einsturzgefährdete …
Aus der Überlegung, dass je nach Wertigkeit des bedrohten Rechtsguts und der Höhe des möglicherweise eintretenden Schadens auch ein geringerer Grad an Wahrscheinlichkeit für den Störungseintritt zur Bejahung einer Gefahr im Rechtssinne genügt (s.o.), stellt der vorliegend durch Tatsachen erhärtete (vgl. OVG NW, B.v. 12.2.1987 - 21 B 58/87 u.a. - NVwZ 1987, 615/616), also durch konkrete Umstände tatsächlicher Art gestützte Gefahrenverdacht bereits eine hinreichend konkrete erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit als Rechtsgüter von überragendem Wert dar, der die Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen gegenüber dem Pflichtigen rechtfertigt.
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