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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2057
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24 (https://dejure.org/2024,2057)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.02.2024 - 21 B 74/24 (https://dejure.org/2024,2057)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - 21 B 74/24 (https://dejure.org/2024,2057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Abschuss der Wölfin Gloria im Kreis Wesel bleibt gestoppt: Beschwerden des Kreises zurückgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-601/22

    WWF Österreich u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
    Rn. 31 Hinsichtlich des Umfangs des ernsten zukünftigen landwirtschaftlichen Schadens ergibt sich schließlich auch nichts anderes daraus, dass die Beschwerdebegründung unter Berufung auf die Schlussanträge der Generalanwältin Capeta vom 18. Januar 2024 in der Rechtssache C-601/22 (juris) meint, dass ein lediglich zweimaliges Überwinden des Herdenschutzes in einem engen zeitlichen Zusammenhang durch einen Wolf ausreichend sei, um die Prognose zu rechtfertigen, dass durch dieses Tier ein ernster wirtschaftlicher Schaden in Zukunft drohe.

    Die insoweit anzustellenden Prüfungen sind, wie sich aus dem diesbezüglichen umfangreichen Vorbringen des Antragstellers sowie den von ihm zitierten Ausführungen der Generalanwältin Capeta in der Rechtssache C-601/22 (Randnummern 73 bis 87 in juris) ergibt, offensichtlich äußerst komplex, wodurch sich der Senat gehindert sieht, die aufgeworfenen Fragen hier quasi zulasten der Ausnahmegenehmigung zu beantworten.

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
    Rn. 22 Vgl. Urteil vom 8. Juli 1987 - C-247/85 -, juris, Rn. 56 (zum Begriff der erheblichen Schäden in Art. 9 Abs. 1 Buchst. a dritter Spiegelstrich RL 79/409/EWG - ursprüngliche Vogelschutzrichtlinie -, nunmehr Richtlinie 2009/147/EG).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
    Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen).
  • VG Oldenburg, 22.03.2022 - 5 B 294/22

    Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Individuen der streng geschützten Tierart …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
    Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen).
  • VG Hannover, 30.01.2023 - 9 B 707/23

    Alternativenprüfung; Ausnahmegenehmigung; enger zeitlicher Zusammenhang; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 74/24
    Rn. 25 Vgl. etwa VG Hannover, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 B 707/23 -, juris, Rn. 24 (sieben Rissereignisse mit einem bis elf getöteten Schafen sowie einem getöteten Rind); VG Oldenburg, Beschluss vom 22. März 2022 - 5 B 294/22 -, juris, Rn. 48 (drei Rissereignisse, die jeweils Rinder betrafen); Nds. OVG, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris, Rn. 15, 26 (zehn Rissereignisse, von denen fünf Pferde oder Rinder betrafen; Werteinbuße hinsichtlich der betroffenen Pferde von 17.200 EUR) und Beschluss vom 26. Juni 2020 - 4 ME 116/20 -, juris, Rn. 26 (vier Rissereignisse, davon eines mit 32 getöteten Schafen).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2024 - 4 ME 73/24

    Streit um artenschutzrechtliche Ausnahmeregelung zur Tötung eines Wolfs; …

    Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.2.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Praxisleitfaden Wolf, S. 17).

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob er der Ansicht folgt, wonach der Zeithorizont der Schadensprognose im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG auf die nahe Zukunft beschränkt ist und sich daher nicht über mehrere Jahre in die Zukunft erstrecken darf (so OVG NRW, Beschl. v. 9.2.2024 -21 B 74/24 -, juris Rn. 22).

  • VG Schleswig, 19.06.2025 - 8 B 16/25

    Beschwerde gegen Abschuss des Goldschakals auf Sylt hat keinen Erfolg

    Indizien, die im Rahmen der Würdigung für einen künftig drohenden ernsten Schaden sprechen können, sind die Anzahl und die zeitliche Frequenz von Rissereignissen, ihr räumlicher Zusammenhang und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 12. April 2024 - 4 ME 73/24 - juris LS 2, Rn. 43; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 19; VG Koblenz…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 1327/24.KO - juris Rn. 13).

    Für den Mindestschutz stellt die Rechtsprechung betreffend Ausnahmegenehmigungen für den Wolf auf den von der Umweltministerkonferenz im Oktober 2021 (letzte Überarbeitung August 2024) beschlossenen Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, ab (u. a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9 Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 11).

    Bei Ereignissen der Übertötung sind solche Schadensprognosen durchaus möglich, bedürfen jedoch auch dann eine plausible Darlegung des Schadensumfangs und machen eine Schadensprognose nicht entbehrlich (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 23).

    Für die Bestimmung des Erhaltungszustandes ist auf die lokale Ansiedlung abzustellen (VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 5. Oktober 2023 - 5 S 2547/21 - juris Rn. 57; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 27 f.; VG Hannover…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 9 797/23 - juris Rn. 27; VG Kassel…, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - 4 L 1327/24.KO - juris Rn. 22).

    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hält allerdings zumindest auch möglich, maßgeblich auf den Erhaltungszustand der Population in ganz Deutschland bzw. die atlantische biogeographische Region in Nordrhein-Westfalen überschreitenden - biogeografischen Regionen in Deutschland oder in bestimmten staatenübergreifenden biogeografischen Regionen abzustellen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 - juris Rn. 33).

  • VG Lüneburg, 24.05.2024 - 2 A 366/21

    Der Wolf durfte doch nicht abgeschossen werden!

    Es gelten - bei insoweit vergleichbarer Relevanz - keine strengeren Voraussetzungen als etwa bei der von der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppe eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs (vgl. auch: OVG NRW, Beschl. v. 9.2.2014 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 33).

    Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf Nds. OVG, Beschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 -, juris und v. 22.2.2019 - 4 ME 48/19 -, juris;… EuGH, Urt. v. 14.6.2007 - C-342/05 - Rn. 40, EuGH, Urt. v. 8.7.1987 - 247/85 -, juris Rn. 56; OVG NRW, Beschl. v. 9.2.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss der Umweltministerkonferenz aus Oktober 2021: Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45 a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, S. 17).

    Ein Schaden, der als ernst zu qualifizieren ist, die Geringfügigkeitsschwelle aber nur leicht überschreitet, verleiht den wirtschaftlichen Belangen ein anderes, deutlich geringeres Gewicht als ein solcher, der sich für landwirtschaftliche Betriebe als existenzgefährdend darstellt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 9.2.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 24).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2025 - 5 MB 8/25

    Entnahme eines Goldschakals auf Sylt

    Als Grundlage einer entsprechenden Prognose dienen üblicherweise - so auch hier - bereits eingetretene Schäden, wobei ein erfolgter Riss eines landwirtschaftlich gehaltenen Nutz-/Weidetieres einen landwirtschaftlichen Schaden im Sinne von § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG darstellt, und zwar unabhängig davon, unter welchen Umständen oder Bedingungen der Riss erfolgt ist (so auch OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 5).

    Rn. 9 Die Frage, welche Herdenschutzmaßnahmen zur Abwendung von Nutztierrissen geeignet und zumutbar sind, ist erst im Rahmen von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG zu prüfen, der die Erteilung einer Ausnahme nur zulässt, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 5; auch das OVG Lüneburg…, Beschluss vom 24. November 2020 - 4 ME 199/20 -, juris Rn. 17 will eine umfassende Prüfung der Herdenschutzmaßnahmen erst bei § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG vornehmen).

    Rn. 11 Das Verwaltungsgericht (Beschluss, S. 9) hat unter Bezugnahme auf die vom Antragsteller zitierte Textstelle (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 23) ausgeführt, dass auch bei Ereignissen der Übertötung bzw. sogenanntem "Surplus-Killing" (Ereignisse, bei denen es zur Tötung zahlreicher Tiere gekommen ist) eine Schadensprognose nicht entbehrlich sei.

  • OVG Niedersachsen, 19.07.2024 - 4 ME 125/24

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme eines Wolfes im …

    Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (…Senatsbeschl. v. 12.4.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 43; vgl. ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.2.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Praxisleitfaden Wolf, S. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2026 - 5 S 268/26

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs, der sich …

    Von einer Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sieht der Senat wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache ab (anders aber OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2024 - 21 B 74/24 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2026 - 5 S 269/26

    Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs, der sich …

    Von einer Herabsetzung des Streitwerts im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sieht der Senat wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache ab (anders aber OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2024 - 21 B 74/24 - juris).
  • VG Braunschweig, 07.10.2025 - 2 B 152/25

    Naturschutz; Ausnahmegenehmigung; Tötung; Wolf; Herdenschutz; Nutztierrisse; …

    Indizien, die im Rahmen dieser Würdigung für einen drohenden ernsten wirtschaftlichen Schaden sprechen können, sind etwa Anzahl, zeitliche Frequenz und räumlicher Zusammenhang der bisherigen Rissereignisse, die Anzahl und Art der dabei gerissenen Weidetiere (insbesondere Pferde und Rinder als große Weidetiere) und der wirtschaftliche Wert der gerissenen Tiere (vgl. EuGH…, Urteil vom 14.06.2007 - C-342/05 - Rn. 40;… Urteil vom 08.07.1987 - 247/85 -, juris Rn. 56; Nds. OVG…, Beschluss vom 12.04.2024 - 4 ME 73/24 -, juris Rn. 41 ff. unter Verweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 26.06.2020 - 4 ME 116/20 -, juris und vom 22.02.2019 - 4 ME 48/19 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2024 - 21 B 74/24 -, juris Rn. 19 m.w.N.; Beschluss der Umweltministerkonferenz aus November 2024 Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45 a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen, S. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2024 - 21 B 75/24

    Schadensprognose betreffend den Umfang des zukünftigen ernsten …

    Im Parallelverfahren 21 B 74/24 hat der dortige Antragsteller ebenfalls bereits erstinstanzlich zutreffend - und bis jetzt unwidersprochen - darauf hingewiesen, dass bei dem Rissereignis vom 21. Oktober der installierte Herdenschutz (Festzaun aus Knotengeflecht) nicht dem empfohlenen Herdenschutz entsprach.
  • VG Koblenz, 17.12.2024 - 4 L 1327/24

    Abschuss des Wolfes "GW1986m" im Westerwald bleibt gestoppt

    Rn. 13 Ob eine Ausnahme vom Tötungsverbot des § 44 BNatSchG zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden geboten ist, setzt eine Zukunftsprognose voraus (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. Februar 2024 - 21 B 74/24 -, juris, Rn. 4).
  • VG Stade, 24.03.2026 - 1 B 626/26

    Ausnahmegenehmigung; Tötungsverbot; Wolf; Schutzstatus; FFH-Richtlinie; zumutbare …

  • VG Stade, 28.10.2025 - 1 B 2768/25

    Wolf; Ausnahmegenehmigung; Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung: …

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