Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.02.1998 - 21 B 95.878 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VG Meiningen, 14.01.2016 - 8 K 439/14
Einzelfallentscheidung zum Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche …
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschl. v. 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, juris; BayVGH, Urt. v. 26.02.1998 - 21 B 95.878 -, juris). - VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502
Widerruf von Waffenbesitzkarte und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, verlangt eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, U.v. 26.2.1998 - 21 B 95.878 - juris Rn. 21). - VG Würzburg, 02.07.2009 - W 5 K 08.2138
Ausnahme von der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit bejaht
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, B.v. 19.09.1991 Nr. 1 CB 24.91, DVBl. 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.02.1998 Nr. 21 B 95.878).
- VG Würzburg, 08.03.2017 - W 5 S 17.149
Sofortige Vollziehbarkeit des Widerrufs von Waffenbesitzkarten
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24.91 - DVBl 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.2.1998 - 21 B 95.878 - juris). - VG Würzburg, 19.04.2012 - W 5 K 11.283
Widerruf von Waffenbesitzkarten; waffenrechtliche Zuverlässigkeit; vorsätzliche …
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.09.1991 Nr. 1 CB 24.91, DVBl 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.02.1998 Nr. 21 B 95.878). - VG Würzburg, 21.12.2016 - W 5 K 15.327
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit wegen vorsätzlicher …
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.9.1991 Nr. 1 CB 24.91, DVBl 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.2.1998 Nr. 21 B 95.878). - VG Würzburg, 19.11.2015 - W 5 K 15.372
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.9.1991 Nr. 1 CB 24.91, DVBl 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.2.1998 Nr. 21 B 95.878). - VG Würzburg, 23.10.2015 - W 5 K 15.623
Widerruf einer Waffenbesitzkarte - gefährliche Körperverletzung
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.9.1991 - 1 CB 24.91 - DVBl 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.2.1998 - 21 B 95.878). - VG Würzburg, 30.04.2009 - W 5 K 08.1908
Vorsätzliche Straftat; Vorenthalten von Arbeitsentgelt; 150 Tagessätze; …
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, B.v. 19.09.1991 Nr. 1 CB 24.91, DVBl. 91, 1369; BayVGH, U.v. 26.02.1998 Nr. 21 B 95.878;… Heller/Soschinka, a.a.O., RdNr. 774). - VG Würzburg, 02.04.2009 - W 5 K 08.1328
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis; Einziehung des Jagdscheins; …
Die Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet ist, erfordert daher eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Täters, wie sie in seinem damaligen Verhalten zum Ausdruck kommt (…BVerwG, a.a.O.; BayVGH, U.v. 26.02.1998, Az.: 21 B 95.878). - VG München, 31.03.2010 - M 7 K 09.3411
- VG München, 31.03.2010 - M 7 K 09.3410
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