Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.02.2001 - 21 B 99.32019 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 13.11.2018 - 15 B 18.32145
Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Asylprozess bei Wegfall einer …
Dies gilt sowohl für die Weiterverfolgung der ursprünglichen Klage (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2001 - 21 B 99.32019 - juris Rn. 12 ff.;… B.v. 4.7.2008 - 10 B 07.677 - juris Rn. 12 f.) als auch für die Weiterverfolgung des Rechtsmittels (Unzulässigkeit einer Berufung infolge "Untertauchens": OVG MV, U.v. 3 L 255/06;… BayVGH, B.v. 4.7.2008 - 10 B 07.677 - juris Rn. 12 f.;… ebenso für den Antrag auf Zulassung der Berufung: BayVGH, B.v. 3.2.2016 - 10 ZB 15.1413 - juris Rn. 3;… B.v. 9.5.2016 - 10 ZB 15.677 - juris Rn. 3 ff.; Unzulässigkeit einer Beschwerde im Eilverfahren: BayVGH, B.v. 21.11.2005 - 19 B 1147/05 - juris;… B.v. 25.2.2009 - 19 CE 09.2009 - juris Rn. 13 m.w.N.).Allein die weiterbestehende anwaltliche Vertretung des Klägers gibt keinen Anlass, auf das Erfordernis der Adressenangabe zur Feststellung eines weiterbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verzichten, wenn dem Kläger ein berechtigter Grund für die Verweigerung der Adressenangabe fehlt (BayVGH, B.v. 9.2.2001 - 21 B 99.32019 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- VGH Bayern, 21.07.2021 - 15 ZB 21.30628
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift
Allein die weiterbestehende anwaltliche Vertretung des Klägers gibt keinen Anlass, auf das Erfordernis der Adressenangabe zur Feststellung eines weiterbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verzichten, wenn dem Kläger ein berechtigter Grund für die Verweigerung der Adressenangabe fehlt (BayVGH, B.v. 9.2.2001 - 21 B 99.32019 - juris Rn. 14 m.w.N.;… B.v. 13.11.2018 a.a.O.;… einschr. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.6.2020 - OVG 3 N 69.17 - juris Rn. 4). - OVG Bremen, 08.05.2024 - 1 LB 15/24
Nachträglicher Wegfall des Rechtsschutzinteresses im Berufungsverfahren durch …
Dies gilt auch dann, wenn die Klägerin - wie hier - die Position der Rechtmittelbeklagten innehat und ein für die Klägerin positiver Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens in einem Berufungsverfahren einer erneuten gerichtlichen Prüfung unterzogen wird, denn auch im Rechtsmittelverfahren bleibt der Gegenstand des Rechtsstreits durch das Klagebegehren bestimmt (…BVerwG, Urt. v. 09.12.1985 - 9 C 14/85, juris Rn. 9;… OVG Bremen, Beschl. v. 21.02.2023 - 1 LA 160/22, juris Rn. 1; BayVGH, Beschl. v. 09.02.2001 - 21 B 99.32019, juris Rn. 15).
- OVG Bremen, 06.05.2024 - 1 LB 15/24
Nigeria: Dublin Italien; Berufung des Bundesamtes erfolgreich; keine Aufhebung …
(…BVerwG, Urt. v. 09.12.1985 - 9 C 14/85, juris Rn. 9;… OVG Bremen, Beschl. v. 21.02.2023 - 1 LA 160/22, juris Rn. 1; BayVGH, Beschl. v. 09.02.2001 - 21 B 99.32019, juris Rn. 15). - OVG Bremen, 06.05.2024 - 1 LB 16/24
Nigeria: Dublin Italien; Berufung des Bundesamtes erfolgreich; keine …
Dies gilt auch dann, wenn der Kläger - wie hier - die Position des Rechtmittelbeklagten innehat und ein für den Kläger positiver Ausgang des erstinstanzlichen Verfahrens in einem Berufungsverfahren einer erneuten gerichtlichen Prüfung unterzogen wird, denn auch im Rechtsmittelverfahren bleibt der Gegenstand des Rechtsstreits durch das Klagebegehren bestimmt (…BVerwG, Urt. v. 09.12.1985 - 9 C 14/85, juris Rn. 9;… OVG Bremen, Beschl. v. 21.02.2023 - 1 LA 160/22, juris Rn. 1; BayVGH, Beschl. v. 09.02.2001 - 21 B 99.32019, juris Rn. 15). - VG Karlsruhe, 29.04.2021 - A 12 K 1229/20
Algerien: Lösung bei Unionswidrigkeiten der Ausreisefristen nach alter Fassung, …
Allein die weiterbestehende anwaltliche Vertretung des Klägers gibt keinen Anlass, auf das Erfordernis der Adressenangabe zur Feststellung eines weiterbestehenden Rechts schutzbedürfnisses zu verzichten, wenn dem Kläger - wie hier - ein berechtigter Grund für die Verweigerung der Adressenangabe fehlt (…vgl. Bayerischer VGH, Be schlüsse vom 13. November 2018 - 1 5 B 18.32145 - juris, Rn. 4, und vom 9. Februar 2001 - 21 B 99.32019- juris, Rn. 14, m. w. N.). - VG Bayreuth, 12.11.2020 - B 7 K 18.30936
Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Absetzen des Asylbewerbers ins Ausland
Allein die weiterbestehende anwaltliche Vertretung des Klägers gibt keinen Anlass, auf das Erfordernis der Adressenangabe zur Feststellung eines weiterbestehenden Rechtsschutzbedürfnisses zu verzichten, wenn dem Kläger ein berechtigter Grund für die Verweigerung der Adressenangabe fehlt (BayVGH, B.v. 9.2.2001 - 21 B 99.32019 - juris; BayVGH, U.v. 13.11.2018 - 15 B 18.32145 - juris).
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