Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Waffenrecht; Prozesskostenhilfe; unanfechtbare Ablehnung; Gegenvorstellung; Anhörungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.06.2009 - 5 PKH 6.09
Zulässigkeit einer "außerordentlichen Beschwerde" wegen greifbarer …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685
Da sich die Gegenvorstellung gegen einen mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht anfechtbaren Beschluss des Senats richtet, müsste sie in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein, um als außerordentlicher Rechtsbehelf zulässig zu sein; das ist nicht der Fall (vgl. BVerwG vom 8.6.2009 Az. 5 PKH 6/09 ). - BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 193.06
Statthaftigkeit eines als Ausnahmebeschwerde bezeichneten Rechtsbehelfs gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685
Für einen außerordentlichen Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, seit Einführung des § 152 a VwGO (Anhörungsrüge) kein Raum mehr (BVerwG vom 3.5.2007 Az. 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2 m.w.N. und vom 26.3.2009 Az. 2 PKH 2.09). - BVerwG, 26.03.2009 - 2 PKH 2.09
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2009 - 21 C 09.2685
Für einen außerordentlichen Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, seit Einführung des § 152 a VwGO (Anhörungsrüge) kein Raum mehr (BVerwG vom 3.5.2007 Az. 5 B 193.06 - Buchholz 310 § 152 a VwGO Nr. 2 m.w.N. und vom 26.3.2009 Az. 2 PKH 2.09).
- VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 9 S 09.02415
Nicht in der gesetzlichen Form erhobene Anhörungsrüge; nicht statthafte …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das Gericht folgt, besteht für einen in der VwGO nicht geregelten Rechtsbehelf nach Inkrafttreten des § 152 a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG vom 26.3.2009 - 2 PKH 2/09; vom 1.6.2007 - 7 B 14/07; vom 3.5.2007 - 5 B 193/06; BayVGH vom 9.11.2009 - 21 C 09.2685; vom 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - jeweils bei Juris; ebenso auch Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pfitzner, VwGO, § 152 a RdNrn.
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