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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.03.2014 - 21 C 14.144   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5576
VGH Bayern, 20.03.2014 - 21 C 14.144 (https://dejure.org/2014,5576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.03.2014 - 21 C 14.144 (https://dejure.org/2014,5576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. März 2014 - 21 C 14.144 (https://dejure.org/2014,5576)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Krankenhausrecht; Mehrleistungsabschlag; Streitwert

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 16.12

    Mehrleistungsabschlag; Genehmigung; vertragsgestaltender Verwaltungsakt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 21 C 14.144
    Rn. 7 Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 30. Mai 2013 - 3 C 16.12 die Hälfte der Differenz zwischen dem geforderten und dem von der Schiedsstelle bestimmten Mehrleistungsabschlag als Streitwert festgesetzt.
  • VGH Bayern, 23.10.2013 - 9 C 11.2739

    Eine Beschwerde, mit der ein (teilweise) kostenpflichtiger Beteiligter eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2014 - 21 C 14.144
    Etwas anderes kann aber ausnahmsweise dann gelten, wenn ein kostenerstattungsberechtigter Beteiligter - wie hier die Beigeladene - nachweist, dass er mit seinen Prozessbevollmächtigten eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende höhere Vergütung vereinbart hat, sodass die ihm hieraus entstehenden Verbindlichkeiten durch eine auf der Grundlage des festgesetzten Streitwerts erfolgende Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2013 - 9 C 11.2739 - juris).
  • VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22

    Streitwert eines Bauvorbescheides für die Änderung eines Klinikbaus im Verhältnis …

    Zwar ist die materielle Beschwer bzw. das Rechtsschutzinteresse eines - nicht unterliegenden - Beteiligten eines Rechtsstreits durch eine in seinen Augen übersetzte Wertfestsetzung grundsätzlich problematisch und dürfte lediglich dann anzunehmen sein, wenn dieser eine Honorarvereinbarung vorlegt, aus der die gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten bestehende Pflicht zur Leistung einer höheren als der gesetzlich geregelten Anwaltsvergütung hervorgeht (in diesem Sinne VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.09.2010 - 4 S 2070/10 -, NVwZ-RR 2010, 942 = juris Rn., 4 m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 20.03.2014 - 21 C 14.144 -, juris Rn. 4;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 03.09.2010 - 3 E 32/10 -, juris Rn. 2 f.;… differenzierend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.05.2011 - 9 S 1167/11 -, NVwZ-RR 2011, 918 = juris Rn. 6 ff.).
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