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| AG Göttingen, 08.12.1999 - 21 C 168/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 08.12.1999 - 21 C 168/99
- LG Göttingen, 14.06.2000 - 5 S 4/00
- OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
Papierfundstellen
- NZM 2000, 1080 (Ls.)
- NZM 2000, 236
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet -1/00 Geschäftsnummer: 1 RE-Miet -1/00 Landgericht Göttingen: 5 S 4/00 Amtsgericht Göttingen: 21 C 168/99.
Das Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass Mietzinsansprüche aus Wohnraummiete nicht im Urkundsprozess geltend gemacht werden könnten; die Klage sei daher im Urkundenprozess als unzulässig gem. § 597 Abs. 2 ZPO abzuweisen (Das Urteil des Amtsgerichts ist in NZM 2000, 236 = Nds. Rpfl 2000, 107 veröffentlicht.).
- OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins; …
Rn. 5 Das Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass Mietzinsansprüche aus Wohnraummiete nicht im Urkundsprozess geltend gemacht werden könnten; die Klage sei daher im Urkundenprozess als unzulässig gem. § 597 Abs. 2 ZPO abzuweisen (Das Urteil des Amtsgerichts ist in NZM 2000, 236 = Nds. Rpfl 2000, 107 veröffentlicht.
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