Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.06.2020 - M 27 K 19.5191
- VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 23.12.2004 - 8 ME 169/04
Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" ; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503
Rn. 8 Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 8 ME 168/04 - BeckRS 2005, 20582; NdsOVG, B. v. 17.8.2016 - 8 LA 52/16 - BeckRS 2016, 50738; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 - BeckRS 2020, 3754). - OVG Niedersachsen, 17.08.2016 - 8 LA 52/16
Ausbildung; Ausbildungsstand; Gesundheits- und Krankenpflegerin; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503
Rn. 8 Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 8 ME 168/04 - BeckRS 2005, 20582; NdsOVG, B. v. 17.8.2016 - 8 LA 52/16 - BeckRS 2016, 50738; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 - BeckRS 2020, 3754). - VGH Bayern, 20.02.2020 - 21 CS 19.660
Begriff der Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 06.07.2020 - 21 C 20.1503
Rn. 8 Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. NdsOVG, B.v. 23.12.2004 - 8 ME 168/04 - BeckRS 2005, 20582; NdsOVG, B. v. 17.8.2016 - 8 LA 52/16 - BeckRS 2016, 50738; BayVGH, B.v. 20.2.2020 - 21 CS 19.660 - BeckRS 2020, 3754).
- OVG Hamburg, 05.02.2024 - 3 Bs 160/23
Zulässigkeit eines mit einem Widerruf einer Anerkennung als Prüfsachverständiger …
Da kein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist, ist das Interesse des Antragstellers an seiner weiteren Anerkennung als Prüfsachverständiger mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 5.7.2022, 3 Bs 68/22, n.v.; VGH München, Beschl. v. 6.7.2020, 21 C 20.1503, juris Rn. 8;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.12.2004, 8 ME 169/04, DVBl 2005, 596 [Ls], juris Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 9 S 1510/23
Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf - hier: Gesundheits- und Krankenpfleger - ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 06.07.2020 - 21 C 20.1503 -, juris Rn. 8; Nds. OVG…, Beschluss vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 16).Das Interesse an der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für einen Heilhilfsberuf oder Gesundheitsfachberuf, also einen Beruf, der zur Krankenbehandlung grundsätzlich nur aufgrund ärztlicher Verordnung befugt ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.08.2009 - 3 C 19.08 -, juris Rn. 12;… Senatsurteile vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 49 , und - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 57 ), wozu der Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegerin gehört, ist mit dem Mindestwert zu bemessen, den der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Berufsberechtigung im Bereich des Rechts der freien Berufe vorsieht, soweit nicht ein höherer Jahresgewinn dargelegt worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.03.2022 - 9 S 3924/21 -, vom 27.12.2021 - 9 S 3469/21 -, und vom 24.07.2019 - 9 S 1460/18 - OVG Saarland…, Beschluss vom 30.04.2021 - 2 B 86.21 -, juris Rn. 15; BayVGH, Beschlüsse vom 06.07.2020 - 21 C 20.1503 -, juris Rn. 8, …und vom 20.2.2020 - 21 CS 19.660 -, juris Rn. 24; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.08.2016 - 8 LA 52/16 -, juris Tenor…, vom 31.01.2006 - 8 LA 232/05 -, juris Rn. 22, …und vom 23.12.2004 - 8 ME 169/04 -, juris Rn. 16;… zur Anwendung der Nr. 14.1 des Streitwertkatalogs durch den Senat hinsichtlich Heilhilfsberufe: Beschlüsse vom 17.05.2022 - 9 S 684/20 -, juris Rn. 82 , vom 23.03.2017 - 9 S 1899/16 -, juris Rn. 73 , vom 23.03.2017 - 9 S 1034/15 -, juris Rn. 82 , …und vom 19.03.2009 - 9 S 2518/08 -, juris Rn. 38).
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