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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,41077
VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 (https://dejure.org/2015,41077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 (https://dejure.org/2015,41077)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. November 2015 - 21 CE 15.2183 (https://dejure.org/2015,41077)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 83 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Widerruf/Ruhen/Wiedererteilung der Approbation/Berufserlaubnis | Berufserlaubnis: Bloßer Zeitablauf reicht für Wiedererlangung der Würdigkeit nicht aus

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Er würde vielmehr aus dem rechtskräftigen Widerruf der Approbation des Antragstellers folgen (vgl. NdsOVG, B.v. 29.7.2015 - 8 ME 33/15 - juris Rn. 13).

    Dabei wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO, nämlich hier die Wiederherstellung der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs, im Zeitpunkt der Entscheidung hierüber noch nicht erfüllt sind, jedoch im Verlauf der Zweijahresfrist des § 8 Abs. 1 BÄO vorliegen werden (vgl. NdsOVG, B.v 29.7.2015 - 8 ME 33/15 - juris Rn. 16 und 17;… im Sinne einer "Bewährungserlaubnis" auch Spickhoff, Medizinrecht, 2. Aufl. 2014, § 8 BÄO Rn. 4).

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Antragstellers waren erfolglos, wobei tragend auf den Gesichtspunkt der Unwürdigkeit abgestellt wurde (klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.11.2010 Az.: M 16 K 10.3784, die Berufung zurückweisendes Urteil des Senats vom 19.10.2011 Az.: 21 BV 11.55, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisender Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 Az.: 3 B 68.13 und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2014 Az.: 1 BvR 795/14).

    Diese Voraussetzung für den Widerruf der Approbation (§ 5 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BÄO) hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 16. November 2010 - M 16 K 10.3784 - rechtskräftig festgestellt und damit den Widerrufsbescheid der Regierung vom 30. Juni 2010 bestätigt.

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Ein bloßer Zeitablauf ist für die Wiedererlangung der Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs nicht ausreichend (vgl. BVerwG, B.v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 - juris).
  • BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13

    Rechtmäßigkeit des Entzugs der ärztlichen Approbation wegen tausendfachen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Antragstellers waren erfolglos, wobei tragend auf den Gesichtspunkt der Unwürdigkeit abgestellt wurde (klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.11.2010 Az.: M 16 K 10.3784, die Berufung zurückweisendes Urteil des Senats vom 19.10.2011 Az.: 21 BV 11.55, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisender Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 Az.: 3 B 68.13 und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2014 Az.: 1 BvR 795/14).
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Antragstellers waren erfolglos, wobei tragend auf den Gesichtspunkt der Unwürdigkeit abgestellt wurde (klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.11.2010 Az.: M 16 K 10.3784, die Berufung zurückweisendes Urteil des Senats vom 19.10.2011 Az.: 21 BV 11.55, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisender Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 Az.: 3 B 68.13 und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2014 Az.: 1 BvR 795/14).
  • BVerwG, 23.07.1996 - 3 PKH 4.96

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Approbation

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    Erst wenn bezüglich dieser Sachlage nachweislich eine hinreichende Entwicklung "zum Guten hin" eingetreten ist, stellt sich die Frage der Erteilung einer Erlaubnis nach § 8 BÄO (vgl. BVerwG, B.v. 23.7.1996 - 3 PKH 4.96 - juris zur Wiedererteilung der Approbation).
  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 14 CE 14.2821

    Vorwegnahme der Hauptsache; Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes; …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
    In einem solchen Fall kann einem Eilbegehren ausnahmsweise nur dann stattgegeben werden, wenn durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 14 CE 14.2821 - juris m. w. N.).
  • VG Würzburg, 25.05.2020 - W 10 E 20.636

    Approbationsverfahren mit einer Gleichwertigkeitsprüfung

    Dennoch lägen auch hierfür die Voraussetzungen vor, da der Anordnungsanspruch - wie dargelegt - mit hoher Wahrscheinlichkeit besteht und der Verlust des Arbeitsplatzes einen unzumutbaren, im Hauptsacheverfahren irreversiblen Nachteil darstellt (…vgl. BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20;… B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 16;… B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5).
  • VG München, 09.07.2026 - M 12 E 26.1632

    Einstweiliger Rechtsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache, Vorläufige …

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Gebots effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG nur zulässig, wenn durch das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13).

    Davon wäre bei einer Gefährdung der sozialen, beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz auszugehen (…vgl. Happ in: Eyermann, VwGO, 17. Aufl. 2026, § 123 Rn. 66c; BayVGH, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.08.2024 - 21 CE 24.1212

    Vorrang der Gleichwertigkeitsprüfung gegenüber der Kenntnisprüfung und …

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136 - Rn. 11 - 14, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.07.2026 - 3 CE 26.646

    Universitätsprofessor (Besoldungsgruppe W 3), Gemeinsame Berufung nach dem sog. …

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 11 ff., B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 29.04.2019 - W 10 E 19.84

    Vorwegnahme der Hauptsache

    Zum einen muss der Anordnungsanspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit bestehen, d.h. ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein (…BVerwG, B.v. 13.8.1999 - 2 VR 1.99 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20;… B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 16;… B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5) - siehe unten (1).

    Zum anderen muss die einstweilige Anordnung notwendig sein, um schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile zu verhindern, welche auch durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden könnten (…BayVGH, B.v. 18.9.2018 - 21 CE 18.1100 - juris Rn. 20;… B.v. 12.4.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 12; B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13;… B.v. 29.6.2007 - 21 CE 07.1224 - juris Rn. 5;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 123 Rn. 13 ff.) - siehe unten (2).

  • VGH Bayern, 27.07.2026 - 3 CE 26.647

    Universitätsprofessor (Besoldungsgruppe W 3), Gemeinsame Berufung nach dem sog. …

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 12.04.2018 - 21 CE 18.136 - juris Rn. 11 ff., B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2024 - 1 M 5/24

    Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs bis zum bestandskräftigen …

    Diese Rechtsposition könnte ihr für den Fall, dass sie in der auf Erteilung der Approbation gerichteten Hauptsache unterläge, nicht rückwirkend wieder entzogen werden (vgl. zur Einordnung als Vorwegnahme der Hauptsache in derartigen Fällen NdsOVG…, Beschluss vom 29. Juli 2015 - 8 ME 33/15 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 27. November 2015 - 21 CE 15.2183 -, juris Rn. 14; OVG SH…, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 3 MB 24/15 -, juris Rn. 20; HessVGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, juris Rn. 9;… Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 179 f. m. w. N.).
  • VG Regensburg, 02.08.2021 - RN 5 E 21.788

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung der vorläufigen Erlaubnis zur Ausübung des …

    Rn. 34 Der Antrag des Antragstellers auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 8 BÄO bis zum Abschluss des Klageverfahrens ist an diesen erhöhten Anforderungen zu messen, die für eine Vorwegnahme der Hauptsache maßgeblich sind (vgl. VGH, Beschluss vom 27.11.2015 Az. 21 CE 15.2183).

    Rn. 38 Dabei wird davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO, konkret hinsichtlich der Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in gesundheitlicher Hinsicht, im Zeitpunkt der Entscheidung hierüber noch nicht erfüllt sind, jedoch im Verlauf der Zweijahresfrist des § 8 Abs. 1 BÄO vorliegen werden (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 29.7.2015 a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 27.11.2015 Az. 21 CE 15.2183 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.09.2018 - 21 CE 18.1100

    Verlängerung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und der Antragstellerin ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2018 - 21 CE 18.136

    Anordnung der Verlängerung einer erteilten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt dann grundsätzlich nur in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Antragsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2015 - 21 CE 15.2183 - juris Rn. 13 und 16 m.w.N.).
  • VG München, 24.08.2026 - M 12 E 26.1050

    Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz, Vorübergehender Schutz, …

  • VG München, 20.01.2023 - M 7 E 23.132

    Schonzeitverkürzung, Rehwild

  • VG München, 08.02.2022 - M 7 E 21.5691

    Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Anordnungsgrund nicht glaubhaft gemacht, …

  • VGH Bayern, 19.01.2018 - 21 CE 17.1646

    Einstweilige Anordnung, Vorläufiger Rechtsschutz, Anwaltsbeiordnung, Bewilligung …

  • VG München, 17.10.2022 - M 7 E 22.898

    Unterlassungsanspruch gegenüber amtlichen Äußerungen eines Bürgermeisters

  • VG München, 17.12.2020 - M 7 E 20.3267

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Bewachungsunternehmen

  • VG München, 17.03.2021 - M 7 E 21.1055

    Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung mangels Kapazität …

  • VG München, 17.12.2025 - M 27 E 25.8806

    Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs, …

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