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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.2016 - 21 CS 16.171   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10070
VGH Bayern, 29.04.2016 - 21 CS 16.171 (https://dejure.org/2016,10070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2016 - 21 CS 16.171 (https://dejure.org/2016,10070)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2016 - 21 CS 16.171 (https://dejure.org/2016,10070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2016 - 21 CS 16.171
    Rn. 13 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf verwiesen, dass nach dem aktuellen Stand der Alkoholforschung eine Blutalkoholkonzentration ab 1, 6 Promille auf deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit hindeutet (vgl. BVerwG, U. v. 21.5.2008 - 3 C 32.07 - juris).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2016 - 21 CS 16.171
    Es bedarf deshalb besonderer Umstände, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. allgemein BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - NVwZ 2004, 93 f.).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2016 - 21 CS 16.171
    Rn. 16 4. Nachdem es bei der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit des Erlaubniswiderrufs verbleibt, ist dem öffentlichen Vollzugsinteresse auch hinsichtlich der mit der Beschwerde nicht eigens in Zweifel gezogenen Folgeentscheidungen der Vorrang einzuräumen (vgl. auch BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2021 - 3 M 185/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei waffenrechtlichen Eignungsbedenken …

    Die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29. April 2016 - 21 CS 16.171 - juris), der Verwaltungsgerichte Würzburg (Beschluss vom 12. Januar 2016 - W 5 S 15.1429 - juris), München (Beschluss vom 28. April 2010 - M 7 S 10.1282 - juris) und Ansbach (Urteil vom 22. Juli 2016 - AN 14 K 16.00416 - juris) betreffen abweichende Sachverhalte, bei denen entscheidungserheblich darauf abgestellt wurde, dass aufgrund von Bedenken an der persönlichen Eignung wegen Alkoholabhängigkeit aus der Nichtvorlage eines Gutachtens der Schluss auf die fehlende persönliche Eignung (vgl. § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV) geschlossen wurde.
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