Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Verstoss einer Luftfahrtgesellschaft gegen ein Beförderungsverbot ; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen des Verstosses gegen ein Beförderungsverbot; Beförderungsverbot für Ausländer ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoss einer Luftfahrtgesellschaft gegen ein Beförderungsverbot ; Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen des Verstosses gegen ein Beförderungsverbot; Beförderungsverbot für Ausländer ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis
Papierfundstellen
- NJW 1990, 663 (Ls.)
- NVwZ 1989, 1095
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.05.1980 - 6 C 43.78
Anforderungen an die Zulässigkeit der rückwirkenden Anwendung von …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89
Hier wird darauf abgestellt, daß die öffentlichen Mittel ein Ganzes darstellen, so daß ein Austausch zwischen verschiedenen Kassen und Finanzträgern tatsächlich erfolgt oder doch wenigstens möglich ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil von 29. Mai 1980 - BVerwG 6 C 43.78 - Buchholz 232.5 § 33 BeamtVG Nr. 2). - VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3157/87
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach § 18 Abs 5 S 3 AuslG - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89
Rn. 9 Der weitere Abgabenbegriff beschränkt sich nicht auf den "klassischen" Abgabenbegriff, wie er seinen Niederschlag in der erwähnten Vorschrift des § 1 der AO alter Fassung gefunden hat, sondern rechnet zu den Abgaben unter Hinweis auf den uneinheitlichen Sprachgebrauch des Gesetzgebers und historische Vorläufer des § 80 Abs. 2 VwGO auch alle sonstigen dem einzelnen von der öffentlichen Hand auferlegten öffentlich-rechtlichen Geldleistungen, sofern diese - zumindest auch - zur Erzielung von Einnahmen bestimmt sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1989 - 12 TH 3585/88 - und 12 TH 3157/87 - NVwZ 1989, 393 [VGH Hessen 23.01.1989 - 12 TH 3157/87], jeweils m.w.N.;… Finkelnburg/Jank a.a.O., Rdnrn. 534 f.). - VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3585/88
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89
Rn. 9 Der weitere Abgabenbegriff beschränkt sich nicht auf den "klassischen" Abgabenbegriff, wie er seinen Niederschlag in der erwähnten Vorschrift des § 1 der AO alter Fassung gefunden hat, sondern rechnet zu den Abgaben unter Hinweis auf den uneinheitlichen Sprachgebrauch des Gesetzgebers und historische Vorläufer des § 80 Abs. 2 VwGO auch alle sonstigen dem einzelnen von der öffentlichen Hand auferlegten öffentlich-rechtlichen Geldleistungen, sofern diese - zumindest auch - zur Erzielung von Einnahmen bestimmt sind (Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Januar 1989 - 12 TH 3585/88 - und 12 TH 3157/87 - NVwZ 1989, 393 [VGH Hessen 23.01.1989 - 12 TH 3157/87], jeweils m.w.N.;… Finkelnburg/Jank a.a.O., Rdnrn. 534 f.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.1988 - 18 B 2224/87
Aufschiebende Wirkung; Anfechtung; Leistungsbescheid; Sonderabgaben; Öffentliche …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.06.1989 - 21 M 82/89
Mit dieser Auffassung folgt der Senat im Ergebnis dem Beschluß des OVG Münster vom 6. Juni 1988 - 18 B 2224/87 - NVwZ 1989, 84.
- OVG Niedersachsen, 21.02.2013 - 1 ME 6/13
Kosten der Ersatzvornahme als sofort vollziehbare öffentliche Abgaben oder Kosten
Hierunter sind - nach Maßgabe der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen - die in einem Verwaltungsverfahren nach tariflichen Vorgaben oder doch leicht erkennbaren Merkmalen erhobenen (Verwaltungs-)Gebühren nebst den mit ihnen verbundenen Auslagen zu verstehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 21 M 82/89 -, NVwZ 1989, 1095; OVG Münster, Beschluss vom 6. Juni 1988 - 18 B 2224/87 -, NVwZ 1989, 84;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 80 Rn. 62;… Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 80 Rn. 23). - VGH Hessen, 27.02.1998 - 10 TZ 69/98
Kosten der Abschiebung sind keine öffentlichen Abgaben und Kosten nach VwGO § 80 …
Diese Bestimmung wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrovers interpretiert, allerdings nicht in Bezug auf den Begriff der Kosten, sondern in Bezug auf den Begriff der öffentlichen Abgaben (siehe: Hess. VGH…, Beschluss vom 23.01.1989 - 12 TH 3157/87 -, a.a.O. einerseits (öffentliche Abgabe im Sinne von § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.1989 - 21 M 82/89 -, NVwZ 1989, 1095 sowie OVG Münster, Beschluss vom 06.06.1988 - 18 B 2224/87 -, NVwZ 1989, 84 (keine öffentliche Abgabe) andererseits; siehe auch: VG Aachen, Urteil vom 23.10.1990 - 2 K 1098/88 -).Hier wie dort würde es dem Willen des Gesetzgebers am ehesten entsprechen, wenn zahlungspflichtige Vorgänge vollständig unterblieben, Einnahmen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen also nicht erzielt würden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.06.1989 - 21 M 82/89 -, a.a.O.).
- VGH Hessen, 14.01.1991 - 6 TH 3410/90
Zur Frage der Kreisumlage als öffentliche Abgabe
20 Nr. 36 S. 127, vom 22. Januar 1985 - Nr. 23 CS 84 A.258 - BayVBl. 1985, 409, vom 2. April 1985 - 23 CS 85 A.361 - NVwZ 1987, 63 f., und vom 17. Juli 1986 - Nr. 9 CS 86.00730 - BayVBl. 1986, 727 ff., 729; OVG Koblenz, Beschluß vom 15. Juli 1986 - 12 B 79/86 - NVwZ 1987, 64 f.; OVG Berlin, Beschluß vom 8. April 1986 - 2 85/86 - NVwZ 1987, 61 f.; VG Berlin, Beschluß vom 15. Juli 1983 - 16 A 351/83 - NVwZ 1984, 59; Kopp, VwGO, 8. Aufl., 1989, Rdnr. 37 zu § 80; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., 1988, Rdnr. 19 zu § 80; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl., 1986, Rdnr. 533 ff., jeweils m.w.N.; offengelassen OVG Lüneburg, Beschluß vom 13. Juni 1989 - 21 M 82/89 - NVwZ 1989, 1095 f.).
- VG Braunschweig, 31.08.2007 - 8 B 134/07
Anfechtungsklage; Anmeldung; Aufschiebende Wirkung; Eröffnung; Gemeinschuldner; …
Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind nur die in einem Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens für die öffentlich rechtliche Tätigkeit der Behörde entstehenden Kosten, die sich in Gebühren und Auslagen unterteilen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. vom 23. Juni 1989 - 21 M 82/89 -, NVwZ 1989, 1095 [1096]). - VG Oldenburg, 07.02.2007 - 13 B 198/07
Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage bei Kostenbeiträgen nach §§ 91 …
Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind die in einem Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens für die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Behörde entstehenden Kosten, die sich in Gebühren und Auslagen unterteilen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 21 M 82/89 -, NVwZ 1989, 1095 ;… Schoch, a.a.O., Rn. 118). - VG Oldenburg, 05.12.2005 - 2 B 3951/05
Bekanntgabe; Einwendungen; Feststellungsantrag ; Geschäftsführer; Gewerbesteuer; …
Kosten im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO sind nur die in einem Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchsverfahrens für die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Behörde entstehenden Kosten, die sich in Gebühren und Auslagen unterteilen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juni 1989 - 21 M 82/89 -, NVwZ 1989, 1095 ;… Schoch, a.a.O., Rn. 118). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2003 - 10 B 11079/03
Beförderungsuntersagung, Anordnungen gegen Unternehmer, Zwangsgeldandrohung, …
Denn wenn auch durchaus für die Auffassung der ersten Instanz sprechen mag, dass bei einer Erstreckung des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung auch auf die Rechtmittel gegen die Zwangsgeldfestsetzung der Beförderungsunternehmer gegebenenfalls noch nachhaltiger zur Beachtung der Einreisevorschriften angehalten werden könnte, so gibt es doch in gleicher Weise auch für eine Begrenzung des Ausschlusses des Suspensiveffektes lediglich für Rechtsmittel gegen die Untersagungs- bzw. Auflageverfügung nebst Zwangsgeldandrohung sachliche Gründe (vgl. dazu bereits OVG Lüneburg zu § 18 Abs. 5 Satz 3 AuslG 1965, NVwZ 1989, S. 1095). - OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1996 - 4 M 73/96
Abschiebungskosten; Öffentliche Kosten; Öffentliche Abgaben
Der Ersatz der durch eine Abschiebungsmaßnahme entstandenen Kosten in Anwendung der Haftungsnorm des § 82 Abs. 4 Ausländergesetz unterfällt keiner der vorgenannten Gruppen von öffentlichen Abgaben und Kosten, eine - erweiternde - Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO verbietet sich - wie bereits erwähnt - wegen des Ausnahmecharakters dieser Norm (vgl. dazu die Beschlüsse des OVG Münster vom 06.06.1988 - 18 B 2224/87 -, in NVwZ 1989/84, sowie des OVG Lüneburg vom 23.06.1989 - 21 M 82/89 -, in NVwZ 89/1095, 1096).
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