Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 25.10.2006 - 21 S 101/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36299
LG Darmstadt, 25.10.2006 - 21 S 101/06 (https://dejure.org/2006,36299)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25.10.2006 - 21 S 101/06 (https://dejure.org/2006,36299)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 21 S 101/06 (https://dejure.org/2006,36299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,36299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Rechtsanwalts auf Zahlung weiterer Vergütung für außergerichtliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • AG Düsseldorf, 28.07.2005 - 56 C 5845/05

    Anspruch gegen eine Rechtsschutzversicherung auf Kostenschutz für die …

    Auszug aus LG Darmstadt, 25.10.2006 - 21 S 101/06
    Maßgebend ist daher für außergerichtliche Tätigkeit bei individualarbeitsrechtlichen Mandaten die Vorschrift des VV 2300 zu § 13 RVG , die den früheren § 118 I BRAGO ersetzt (…Gerold u.a., RVG, 17. Aufl., VV 2300 Rn. 1; vgl. auch Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.07.2005, 56 C 5845/05 , zitiert nach [...], dort Rn. 13).

    Verletzt der Mandant diese Pflicht, wird der Versicherer wegen schuldhafter Obliegenheitsverletzung hinsichtlich der nicht notwendigen Kosten von seiner Leistungspflicht befreit (vgl. Amtsgericht Düsseldorf Urteil vom 28.07.2005, 56 C 5845/05 , zitiert nach [...], dort Rn. 13 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 24 U 155/10

    Keine Hinweispflicht auf Honorarhöhe!

    Schon die Tatsache, dass sich die Klägerin mit der einstweiligen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gegen ihren Ehemann an die Beklagte wandte und um die Beantragung von Prozesskostenhilfe bat, hätte die Beklagte zur Aufklärung über die zu erwartenden Kosten veranlassen müssen, weil dieses Verhalten jedenfalls dem Wunsch der Klägerin Ausdruck verlieh, die Verfahrenskosten möglichst gering zu halten (vgl. auch Senat; VersR 2010, 1503; OLGR Düsseldorf 2008, 817 NJW 2000, 1650; LG Darmstadt, Urteil vom 25. Oktober 2006, 21 S 101/06 (bei juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Darmstadt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht