Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Bauvertrag: Bedeutung der Abzeichnung von Stundenlohnzetteln
- IWW
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Abzeichnung von Stundenlohnzetteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Stundenlohnzettel; Restwerklohn
- rechtsportal.de
Voraussetzungen der Pflicht zur Vergütung von Stundenlohnarbeiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bauvertrag: Bedeutung der Abzeichnung von Stundenlohnzetteln
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Pflicht zur Vergütung von Stundenlohnarbeiten
- weka.de (Kurzinformation)
Stundenlohnvergütung nur, wenn es eine Vereinbarung gibt
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Ohne Stundenlohnvereinbarung keine Stundenlohnvergütung
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung!
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Stundenlohnvergütung ohne Stundenlohnvereinbarung! (IBR 2016, 630)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.12.2015 - 20 O 323/10
- OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
- OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.07.2003 - VII ZR 79/02
Anforderungen an den Nachweis einer Stundenlohnvereinbarung; Darlegungs- und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
Denn die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln bezieht sich regelmäßig nicht auf die Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten, sondern bescheinigt nur Art und Umfang der erbrachten Leistung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - VII ZR 186/93, BauR 1994, 760; BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZR 79/02 -, Rn. 58, juris = BauR 2003, 1892).Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln ist nur dann ein Angebot zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung, wenn sich aus besonderen Umständen ergibt, dass die Unterzeichnung ein konkludentes rechtsgeschäftliches Angebot zur Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung und zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung für die in den Stundenlohnzetteln genannten Leistungen ist und eine entsprechende Vollmacht desjenigen besteht, der die Stundenlohnnachweise unterzeichnet hat (BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZR 79/02 -, Rn. 58, juris = BauR 2003, 1892).
- BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
Die Wissenserklärung ist grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers gegenüber dem Unternehmer und damit kein Angebot zum Abschluss eines kausalen Schuldanerkenntnisses (BGH, Urteil vom 06. Dezember 2001 - VII ZR 241/00 -, Rn. 24, juris; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 04. November 2014 - I-23 U 33/14, 23 U 33/14 -, Rn. 20, juris). - BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93
Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
Denn die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln bezieht sich regelmäßig nicht auf die Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten, sondern bescheinigt nur Art und Umfang der erbrachten Leistung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - VII ZR 186/93, BauR 1994, 760; BGH…, Urteil vom 24. Juli 2003 - VII ZR 79/02 -, Rn. 58, juris = BauR 2003, 1892). - OLG Düsseldorf, 04.11.2014 - 23 U 33/14
Rechtswirkungen einer geprüften Schlussrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
Die Wissenserklärung ist grundsätzlich keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers gegenüber dem Unternehmer und damit kein Angebot zum Abschluss eines kausalen Schuldanerkenntnisses (BGH…, Urteil vom 06. Dezember 2001 - VII ZR 241/00 -, Rn. 24, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. November 2014 - I-23 U 33/14, 23 U 33/14 -, Rn. 20, juris). - OLG Nürnberg, 08.08.1997 - 6 U 351/96
Unterschrift als Anerkenntnis v. Leistungen ggü. Bauleiter
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.07.2016 - 21 U 2/16
Ist die Bauleiterin - wie hier - zur Anordnung von Stundenlohnarbeiten bevollmächtigt, kann ihre Unterschrift unter den Stundenlohnzetteln zwar über die bloße Bestätigung von Art und Umfang erbrachter Leistungen hinaus zugleich ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis sein, das die bestehende Werklohnschuld auch der Ungewissheit entzieht, dass diese Leistungen in Rechnung gestellt werden dürfen (OLG Nürnberg, Teilurteil vom 8.8.1997 - 6 U 351/96, IBR 1999, 516;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Teil, Rn. 258).
- OLG Stuttgart, 29.01.2026 - 13 U 48/24
Anerkenntnis durch vorbehaltlose Bezahlung einer Teilschlussrechnung?
Das setzt jedoch voraus, dass sich aus besonderen Umständen ergibt, dass die Unterzeichnung ein konkludentes rechtsgeschäftliches Angebot zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung für die in den Stundenlohnzetteln genannten Leistungen ist, und des Weiteren, dass eine entsprechende Vollmacht desjenigen besteht, der die Stundenlohnnachweise unterzeichnet hat (…BGH, Urt. v. 24.07.2003, VII ZR 79/02, NZBau 2004, 31 ff.; OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 11.07.2016, 21 U 2/16, BeckRS 2016, 19773). - OLG Brandenburg, 07.04.2026 - 10 U 84/25
Werklohnanspruch für Dachdeckerleistungen am Gemeindezentrum i.R.e. öffentlichen …
Soweit der Bauleiter ... (Name 01) die Schlussrechnung geprüft und dabei auch Stundenlohnarbeiten unbeanstandet gelassen hat, folgt daraus kein Anerkenntnis (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Juli 2016 - 21 U 2/16 -, Rn. 12, juris;… Werner/Pastor, Baurecht, Rn. 2528 ff.). - OLG Köln, 19.06.2023 - 19 U 153/22 Denn die Abzeichnung von Stundennachweisen wird als Anerkenntnis lediglich hinsichtlich des Umfangs der erbrachten Arbeitsstunden angesehen (OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2003 - 7 U 28/03, juris), nicht aber als Anerkenntnis anderer Umstände wie etwa die objektive Erforderlichkeit der aufgeführten Stunden und Materialien (OLG Hamm…, Urteil vom 25.10.2000 - 12 U 32/00, juris Rn. 27; OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2016 - 21 U 2/16, juris Rn. 10).
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