Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.06.1999 - 21 W 24/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 587
Wird zitiert von ...
- KG, 19.06.2019 - 21 U 116/18
Streitwertbemessung: Klage des Bauträgers auf Rückabwicklung des …
Rn. 8 Streiten die Parteien wie im vorliegenden Fall um die Rückabwicklung eines Vertrages, ist im Ausgangspunkt der Wert der vertraglichen Leistungen die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Streitwerts (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2002, II ZR 91/00; OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97; OLG Hamm, Urteil vom 2. Juni 1999, 20 U 233/98).Nimmt der Kläger den Beklagten auf Rückabwicklung eines bereits vollständig vollzogenen Vertrages in Anspruch, entspricht der Streitwert in der Regel dem vollen Wert der vertraglichen Leistungen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 3. Februar 2014, 5 W 4/14; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. November 2011, 4 W 246/11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1999, 21 W 24/99; Beschluss vom 23. April 1997, 9 W 7/97).
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