Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 10.03.1998 - 21 W 7/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie lange ist eine "angemessene Überlegungsfrist"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 07.01.1998 - 2 O 322/93
- OLG Düsseldorf, 10.03.1998 - 21 W 7/98
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 5 W 49/93
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.03.1998 - 21 W 7/98
Das Ablehnungsgesuch ist deshalb auch nach der Neufassung des § 406 Abs. 2 ZPO unverzüglich nach Zugang des Gutachtens zu stellen, wobei unverzüglich hier "innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist" bedeutet (vgl. Beschluß des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 2809.1993 - 5 W 49/93 - BayObLG MDR 1995, 413).
- OLG Dresden, 17.12.2019 - 4 W 943/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs
Dabei darf die Wortwahl des Sachverständigen jedoch - gerade in Arzthaftungsfällen - deutlich sein, damit die Sachaussagen verstanden werden (vgl. OLG Frankfurt…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 8 W 49/17 -, Rn. 19, - juris; und Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16, - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.09.2004 - 5 W 196/04, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 1998 - 21 W 7/98 -, Rn. 5, juris;… Ahrens, in: ders. (Hrsg.), Der Beweis im Zivilprozess, 1. Aufl. 2015, Kapitel 46, § 163, Rdnr. 35;… Berger, in: Stein/Jonas, ZPO, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 406, Rdnr. 40).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.05.1998 - 21 W 7/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99
Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens
Stimmt der Antragsgegner dagegen der Erledigungserklärung des Antragstellers im Sinne von § 91a ZPO zu, etwa weil er zuvor den geltend gemachten und/oder vom Sachverständigen festgestellten Baumangel jetzt anerkannt und/oder - selbst oder durch Dritte, zum Beispiel durch seinen Subunternehmer - beseitigt hat bzw. hat beseitigen lassen oder der Auftraggeber sich wegen des Baumangels im Wege der Minderung (§§ 634 BGB, 13 Nr. 6 VOB/B) oder durch Verrechnung/Aufrechnung mit einem Vorschußanspruch oder einem Schadensersatzanspruch (§§ 635 BGB, 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B) befriedigt hat und der Auftragnehmer dies akzeptiert oder die Parteien sich verglichen haben, kommt es nicht zum Verfahren nach § 494a ZPO, weil dem Antragsgegner für diesen Fall nach zwischenzeitlich gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.10.1993 - 10 W 135/93, BauR 1994, 277 = MDR 1994, 201 = OLGR 1994, 92; Beschl. v. 10.01.1995 - 22 W 62/94, BauR 1995, 877 = OLGR 1995, 217; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 13.02.1998 - 10 W 31/97, AnwBl 1999, 235; Beschl. v. 05.05.1995 - 13 W 30/95, OLGR 1995, 155; Beschl. v. 18.03.1998 - 1 W 1/98, BauR 1999, 195, 196; Beschl. v. 02.10.1998 - 22 W 54/98, OLGR 1999, 56 = BauR 1999, 435; OLG Hamburg, Beschl. v. 31.07.1997 - 9 W 16/97, OLGR 1997, 403, 404 = MDR 1998, 242; OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.1998 - 21 W 7/98, OLGR 1998, 264; OLG Karlsruhe (Freiburg), Beschl. v. 20.05.1998 - 13 W 50/98, BauR 1998, 1278, 1279) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 494a Abs. 1 ZPO fehlt.
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