Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.12.1982 - 21 WF 188/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO § 115
Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Darlehensverpflichtungen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1983, 635
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1959 - II ZR 195/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 23.12.1982 - 21 WF 188/82
Für das bisherige Armenrecht war anerkannt, daß es bei der Prüfung der Prozeßarmut nicht darauf ankam, ob die Partei bei sorgsamerer Wirtschaftsführung die Prozeßkosten hätte aus eigenen Mitteln bestreiten können, ihr Unvermögen zur Bestreitung der Prozeßkosten also verschuldet hat; nur wenn eine Partei sich böswillig arm gemacht hat, also in Kenntnis der Tatsache, Mittel für einen Prozeß zu benötigen, ihre Einkünfte oder ihr Vermögen oder auch ihre Kreditwürdigkeit in der Absicht vermindert hat, Kostenbefreiung für den Prozeß zu erlangen, konnte ihr das Armenrecht versagt werden (vgl. BGH NJW 1959, 884; KG NJW 1974, 1347;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO § 114 Rdn. 8 mwH auf die Rechtsprechung).
- OLG Karlsruhe, 30.07.1985 - 16 WF 127/85
Vermögensminderung; Prozeßführungskosten; Prozeßkostenhilfe; Unvermögen zur …
Einer Partei ist Prozeßkostenhilfe für das Scheidungsverfahren zu versagen, wenn sie für ihren neuen Hausstand Einrichtungsgegenstände (Einbauküche, Elektrogeräte, Radio) angeschafft, und hierfür 4.450 DM eines Sparguthabens von 7.500 DM verwendet hat, statt im Wege der Hausratsteilung einen Teil des vorhandenen Hausrates für sich in Anspruch zu nehmen (gegen OLG Köln FamRZ 1983, 635).Das Oberlandesgericht Köln (FamRZ 1983, 635) geht sogar davon aus, daß einer Partei nur dann Prozeßkostenhilfe versagt werden könne, wenn sie sich in der Absicht, Kostenbefreiung für den Prozeß zu erlangen, böswillig arm gemacht habe: Da nämlich die Leistungsfähigkeit einer Partei in Anlehnung an die Regeln des Bundessozialhilfegesetzes zu beurteilen sei, müsse der in § 25 Abs. 2 Nr. 1 BSHG enthaltene Grundsatz berücksichtigt werden, daß die Sozialhilfe nur dann eingeschränkt werden könne, wenn der Hilfesuchende bei seiner Vermögensminderung in der Absicht gehandelt habe, die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe herbeizuführen.
- OLG Hamm, 01.06.1987 - 11 W 55/87
Anrechnung einer Zahlungsverpflichtung aus einem Kreditvertrag als …
13); auf den Anlaß der Schuldenaufnahme kommt es grundsätzlich nicht an (ebenso OLG Köln FamRZ 1983, 635).Diese Grundsätze gelten auch heute noch (vgl. OLG Köln FamRZ 1983, 635;… Schneider, aaO Rdn. 28).
- LAG Düsseldorf, 06.04.2010 - 3 Ta 168/10
Prozesskostenhilfe für besondere Belastung / Mutwilligkeit
Rn. 13 Die Vorgehensweise des Klägers stellt sich von daher als mutwillig dar (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 23.12.1982 - 21 WF 188/82, FamRZ 1983, 635; OLG Bamberg, Beschluss v. 01.08.1984 - 2 WF 167/84, FamRZ 1985, 1068), nachdem dieser auch mit der Beschwerde nichts für eine dem Kredit zugrunde liegende etwaige lebensnotwendige Anschaffung vorgetragen hat.
- OLG Köln, 12.09.1995 - 16 W 46/95
PKH-BEHANDLUNG VON KREDITVERBINDLICHKEITEN
1993, 408) oder jedenfalls auf der Basis des Durchschnittseinkommens der letzten Monate (OLG Köln FamRZ 1983, 635) abzurechnen. - OLG Köln, 09.02.1996 - 16 W 8/96
PKH für "Anerkenntnis" im Abstammungsprozeß
1993, 408) oder jedenfalls auf der Basis des Durchschnittseinkommens der letzten Monate (OLG Köln FamRZ 1983, 635) abzurechnen. - OLG Bamberg, 28.01.1985 - 2 WF 15/85
Voraussetzungen einer Gewährung von Prozesskostenhilfe; Zumutbarkeit des …
Allerdings wird in Rechtsprechung und Schrifttum wohl überwiegend die Auffassung vertreten, daß Prozeßkostenhilfe bei verschuldeter Hilfsbedürftigkeit nur dann versagt werden darf, wenn sich die Partei böswillig arm gemacht, also in der Absicht gehandelt hat, sich vermögenslos zu stellen, um Prozeßkostenhilfe zu erlangen (OLG Frankfurt AnwBl 1982, 491; OLG Köln FamRZ 1983, 635;… Schneider in Zöller, ZPO 14. Aufl. § 115 Rdn. 28; a.A. wohl KG NJW 1982, 112, 113). - OLG Karlsruhe, 13.04.1987 - 16 WF 25/87 Allerdings ist es in der Rechtsprechung streitig, ob Prozeßkostenhilfe bereits dann versagt werden kann, wenn die hilfesuchende Partei es schuldhaft unterlassen hat, für Mittel zu der - von ihr erwarteten - Prozeßführung zu sorgen (so OLG Frankfurt FamRZ 1982, 416; OLG Bamberg FamRZ 1985, 503), oder ob es nötig ist, daß eine Partei insoweit böswillig gehandelt, also insbesondere sich in der Absicht vermögenslos gemacht hat, um so Prozeßkostenhilfe erlangen zu können (vgl. bereits BGH NJW 1959, 884, 885; OLG Stuttgart JZ 1956, 325 mit Anm. Böhmer, der davor warnt, Böswilligkeit mit Mutwilligkeit zu verwechseln; OLG Köln FamRZ 1983, 635; OLG Karlsruhe [18. ZS] FamRZ 1985, 414; mit Einschränkungen bei der Feststellung der Böswilligkeit auch OLG Bamberg FamRZ 1985, 1068; Wax, FamRZ 1985, 10, 13).
- OLG Hamburg, 02.08.1983 - 16 WF 57/83 In anderen Bereichen steht der Gedanke der Lebensführungsschuld der Prozeßkostenhilfebewilligung ebenfalls nicht entgegen, es sei denn, eine Partei hat sich böswillig arm gemacht (vgl. OLG Köln FamRZ 1983, 635 mN).
- LAG Nürnberg, 04.10.1988 - 3 Ta 110/88
Prozesskostenhilfe; Schuldverpflichtungen als besondere Belastungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Zweibrücken, 31.10.1985 - 2 WF 169/85 Es ist anerkannt, daß das Prozeßkostenhilfegesuch einer Partei, die ihre Bedürftigkeit böswillig herbeigeführt hat, rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGH NJW 1959, 884; VersR 1984, 77, 79; OLG Köln FamRZ 1983, 635;… Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 119 Rdn. 8;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 114 Anm. 2 A c).
- OLG Köln, 30.01.1985 - 4 WF 18/85
- KG, 13.12.1983 - 17 WF 4267/83
- OLG Hamm, 09.09.1986 - 2 WF 396/86
- OLG Köln, 02.12.1983 - 4 WF 259/83
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