Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der Approbation; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs; Unwürdigkeit; Unzuverlässigkeit; keine Zulassungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. dazu BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; BayVGH vom 27.7.2009 Az. 21 ZB 08.2988 ; VGH BW vom 24.9.1993 VBlBW 1994, 111 und vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NWVwBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ).Ist die Unwürdigkeit eines Arztes zu Recht festgestellt, bedarf es keiner Prognose mehr, ob von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (BVerwG vom 2.11.1992 a.a.O.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ).
- VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Das Verwaltungsgericht ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass das dem Kläger zur Last fallende Fehlverhalten so schwerwiegend ist, dass bei Würdigung aller Gesamtumstände eine weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als untragbar erscheint (vgl. BayVGH vom 15.2.2000 Az. 21 B 96.1637 ).Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde entsprechend seinem bisherigen Verhalten in der Vergangenheit auch in der Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 . Maßgeblich für die Zukunftsprognose sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die konkreten Umstände, nämlich die Situation des Arztes im Zeitpunkt der Prognosestellung und sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter (vgl. BVerwG vom 16.7.1996 Az. 3 B 44/96 ).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03
Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Unwürdigkeit ist demnach dann anzunehmen, wenn der Arzt vorsätzlich eine schwere, gemeingefährliche oder gemeinschädliche oder gegen die Person gerichtete, von der Allgemeinheit besonders missbilligte ehrenrührige Straftat begangen hat (vgl. VGH BW vom 28.7.2003 NJW 2003, 3647 ff).
- BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde entsprechend seinem bisherigen Verhalten in der Vergangenheit auch in der Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637 . Maßgeblich für die Zukunftsprognose sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die konkreten Umstände, nämlich die Situation des Arztes im Zeitpunkt der Prognosestellung und sein vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen die Berufspflichten manifest gewordener Charakter (vgl. BVerwG vom 16.7.1996 Az. 3 B 44/96 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - 13 A 9/08
Zulassung einer Berufung bzgl. eines Widerrufs einer Approbationen als Zahnarzt; …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. dazu BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; BayVGH vom 27.7.2009 Az. 21 ZB 08.2988 ; VGH BW vom 24.9.1993 VBlBW 1994, 111 und vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NWVwBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 9 S 1386/91
Widerruf der Approbation als Arzt wegen Unwürdigkeit; Vorrang des BÄO § 5 Abs 2 S …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. dazu BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; BayVGH vom 27.7.2009 Az. 21 ZB 08.2988 ; VGH BW vom 24.9.1993 VBlBW 1994, 111 und vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NWVwBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ). - VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 9 S 1102/92
Berufsunwürdigkeit eines Arztes bei einer Kette von Verurteilungen, die nicht …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Voraussetzung einer funktionsfähigen Gesundheitsversorgung ist eben auch, dass die Ärzteschaft als Ganzes und der einzelne Arzt das für die zuverlässige ärztliche Versorgung der Bevölkerung notwendige Vertrauen in eine nur am Wohl des Patienten orientierte ärztliche Berufsausübung besitzt (vgl. VGH BW vom 27.10.1994 NJW 1995, 804). - BVerfG, 18.05.2005 - 1 BvR 1028/05
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Ist die Unwürdigkeit eines Arztes zu Recht festgestellt, bedarf es keiner Prognose mehr, ob von ihm künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht oder ob er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen wird (…BVerwG vom 2.11.1992 a.a.O.; BVerfG vom 15.5.2005 Az. 1 BvR 1028/05 ). - VGH Bayern, 27.07.2009 - 21 ZB 08.2988
Allgemeinarzt; Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug in besonders schwerem …
Auszug aus VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Dies ist der Fall, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. dazu BVerwG vom 2.11.1992 NJW 1993, 806; BayVGH vom 27.7.2009 Az. 21 ZB 08.2988 ; VGH BW vom 24.9.1993 VBlBW 1994, 111 und vom 9.1.1991 NJW 1991, 1557; OVG NW vom 12.11.2000 NWVwBl 2003, 233 und vom 2.4.2009 Az. 13 A 9/08 ).
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13
Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des …
Rn. 74 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392). - VGH Baden-Württemberg, 16.06.2010 - 9 S 2530/09
Approbationswiderruf; sexuelle Übergriffe; Feststellungen eines rechtskräftigen …
Dies verlangt ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das bei Würdigung aller Umstände die weitere Berufsausübung untragbar erscheinen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28.01.2003 - 3 B 149/02 - Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -).Rn. 17 2. Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 - Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -).
- VG Augsburg, 25.02.2016 - Au 2 K 15.1028
Widerruf einer Apothekerapprobation nach Verurteilung wegen Steuerhinterziehung
Rn. 23 Nach ständiger Rechtsprechung liegt der unbestimmte Rechtsbegriff der Unwürdigkeit vor, wenn ein Arzt oder Apotheker durch sein Verhalten nicht mehr das zur Ausübung des Apothekerberufs erforderliche Ansehen und Vertrauen besitzt (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 28.1.2003 - 3 B 149.02 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107; B. v. 14.4.1998 - 3 B 95.97 - NJW 1999, 3425; B. v. 9.1.1991 - 3 B 75.90 - NJW 1991, 1557;… OVG NW, B. v. 2.4.2009 - 13 A 9.08 - juris Rn. 12; B. v. 12.11.2002 - 13 A 683.00 - NWVBl 2003, 233;… BayVGH, B. v. 21.5.2010 - 21 BV 09.1206 - juris Rn. 23; B. v. 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - juris Rn. 6 ff.).Entscheidend hierbei ist, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit und der betreuten Kunden in die Seriosität der Apothekerschaft im Ganzen erheblich beschädigt ist, wenn ein Angehöriger dieser Berufsgruppe trotz Begehens eines Delikts sowie einer dadurch bedingten Verurteilung weiter als Apotheker tätig sein könnte (vgl. BayVGH, B. v. 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - juris Rn. 7).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 9 S 1353/11
Für Verbraucher irreführende Bezeichnung industriell hergestellter …
Rn. 16 2. Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392). - VG Ansbach, 09.03.2021 - AN 4 K 20.02003
Widerruf der Approbation als Apotheker nach Verurteilung wegen Besitzes …
Entscheidend hierbei ist, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit und der betreuten Kunden in die Seriosität der Apothekerschaft im Ganzen erheblich beschädigt ist, wenn ein Angehöriger dieser Berufsgruppe trotz Begehens eines Delikts sowie einer dadurch bedingten Verurteilung weiter als Apotheker tätig sein könnte (VG Augsburg, Urteil vom 25. Februar 2016 - Au 2 K 15.1028 -, juris Rn. 25, unter Verweis auf die entsprechende Würdigung bei Ärzten, vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12
Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern
Rn. 16 b) Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO weist eine Rechtssache auf, wenn angesichts des Vorbringens im Zulassungsantrag nicht ohne weiteres geklärt werden kann, ob die angegriffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts richtig ist, und die Komplexität des Verfahrens daher die Festlegung des Rechtsmittelgerichts bereits im Zulassungsverfahren untunlich erscheinen lässt und die Durchführung eines Berufungsverfahrens gebietet (…vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O., und vom 19.09.2000 - 9 S 1607/00 -, Juris; Bay. VGH, Beschluss vom 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 -, Juris; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392). - VG Ansbach, 14.12.2021 - AN 4 K 20.02757
Widerruf einer Approbation als Apothekerin bei überschießendem Erwerbssinn - …
Entscheidend hierbei ist, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit und der betreuten Kunden in die Seriosität der Apothekerschaft im Ganzen erheblich beschädigt ist, wenn eine Angehörige dieser Berufsgruppe trotz Begehens eines Delikts sowie einer dadurch bedingten Verurteilung weiter als Apothekerin tätig sein könnte (VG Augsburg, U.v. 25.02.2016 - Au 2 K 15.1028 - Rn. 25 - juris, unter Verweis auf die entsprechende Würdigung bei Ärzten, vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589 - Rn. 7 - juris). - VG München, 22.06.2010 - M 16 K 10.839
Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; unrichtige …
Dieses ist, da das Ansehen der Ärzteschaft und das Vertrauen in sie ein Element des wichtigen Gemeinschaftsgutes der Volksgesundheit ist, das als solches vor Gefährdungen in Schutz zu nehmen ist, zwar nicht um seiner selbst willen, sondern um des Vertrauens willen geschützt, das die Öffentlichkeit den Angehörigen des Arztberufes entgegenbringen soll (vgl. z. B. BayVGH v. 27.11.09, 21 ZB 09.1589, RdNr. 7, zit. n. juris; BayVGH v. 21.5.2010, 21 BV 09.1206, UA S. 6 f.). - VG Regensburg, 15.06.2015 - RO 5 E 15.687
Keine Erteilung einer "vorläufigen Approbation" im Eilrechtsschutzverfahren.
Mit Beschluss vom 27.11.2009 lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil ab (Az. 21 ZB 09.1589 ). - VG München, 23.11.2010 - M 16 K 10.2730
Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit nach strafrechtlicher Verurteilung; …
Dieses ist, da das Ansehen der Ärzteschaft und das Vertrauen in sie ein Element des wichtigen Gemeinschaftsgutes der Volksgesundheit ist, das als solches vor Gefährdungen in Schutz zu nehmen ist, zwar nicht um seiner selbst willen, sondern um des Vertrauens willen geschützt, das die Öffentlichkeit den Angehörigen des Arztberufes entgegenbringen soll (vgl. z. B. BayVGH v. 27.11.09, 21 ZB 09.1589, RdNr. 7, zit. n. juris; BayVGH v. 21.5.2010, 21 BV 09.1206, UA S. 6 f.). - VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131
Tierarzt; Widerruf der Approbation; Verstöße gegen das AMG; nicht berufsbezogene …
- VGH Bayern, 26.11.2009 - 21 AS 09.2884
Widerruf der Approbation; Anfechtungsklage; einstweiliger Rechtsschutz
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