Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,70617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Tierarzt; Widerruf der Approbation; Verstöße gegen das AMG; nicht berufsbezogene Verfehlungen; Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit; rechtliches Gehör; Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; kein erheblicher Grund dargelegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206
Widerruf der zahnärztlichen Approbation
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131
Es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03 ; BayVGH vom 27.11.2009 Az. 21 ZB 09.1589 und vom 21.5.2010 Az. 21 BV 09.1206), dass im Rahmen eines Approbationswiderrufsverfahrens regelmäßig die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben. - VGH Bayern, 27.11.2009 - 21 ZB 09.1589
Widerruf der Approbation; Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betrugs; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2010 - 21 ZB 09.2131
Es entspricht der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. BVerwG vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03 ; BayVGH vom 27.11.2009 Az. 21 ZB 09.1589 und vom 21.5.2010 Az. 21 BV 09.1206), dass im Rahmen eines Approbationswiderrufsverfahrens regelmäßig die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit gemacht werden dürfen, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.
- VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804
Widerruf der Approbation als Apotheker
Es entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass deshalb die in einem rechtskräftigen Strafbefehl enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit des Beschuldigten gemacht werden dürfen, und zwar auch im Verfahren zum Widerruf der Approbation (BVerwG vom 26.9.2002, NJW 2003, 913; vom 6.3.2003, Az. 3 B 10.03 und zuletzt vom 18.8.2011, Az. 3 B 6/11 ; BayVGH vom 30.9.2010, Az. 21 BV 09.1279 , vom 17.6.2010, Az. 21 ZB 09.2131 und vom 21.5.2010, Az. 21 BV 09.1206 ). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 21 C 10.2585
Versagung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
Denn auch schwerwiegende Straftaten außerhalb des beruflichen Wirkungskreises können die Annahme der Unwürdigkeit begründen, wenn sie zu einem Ansehens- und Vertrauensverlust führen, der den Betroffenen als für den ärztlichen Beruf auf absehbare Zeit untragbar erscheinen lässt (vgl. z.B. Bay VGH vom 17.6.2010 Az. 21 ZB 09.2131).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.