Rechtsprechung
| VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Jagdrecht/WaffenrechtZulassungsberufung; Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; rechtskräftige Verurteilung wegen Tierquälerei; Geldstrafe von 60 Tagessätzen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund der Annahme der Regelunzuverlässigkeit des Jagdscheininhabers (hier: Verurteilung wegen Tierquälerei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund der Annahme der Regelunzuverlässigkeit des Jagdscheininhabers (hier: Verurteilung wegen Tierquälerei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710
- VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Das Verwaltungsgericht hat dazu zutreffend ausgeführt, es müsse unberücksichtigt bleiben, dass der Kläger seit längerem strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten sei; von einem Waffenbesitzer werde generell verlangt, dass er sich in jeder Hinsicht gesetzestreu verhalte (vgl. dazu BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398).Rn. 14 Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.).
Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung diese Rechtsprechung zugrunde gelegt und dabei zutreffend darauf abgestellt, dass bei der Prüfung, ob solche atypischen Umstände vorliegen, grundsätzlich von der Richtigkeit des Strafurteils und der ihm zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts ausgegangen werden darf (dazu BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Rn. 17 1.3 Grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn die im Zulassungsantrag dargelegte Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung der Vorinstanz von Bedeutung war, auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre, bisher höchstrichterlich nicht geklärt ist und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist (…Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124 Rn. 36; BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - juris zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Ernstliche Zweifel an der für eine Berufungszulassung maßgebenden Ergebnisrichtigkeit (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV/03 - NVwZ-RR 2004, 542/543) des angegriffenen Urteils ergeben sich aus dem Zulassungsvorbringen nicht. - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642; BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - VGH Bayern, 18.02.2014 - 21 ZB 13.2506
Waffenrecht / Jagdrecht; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der …
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Rn. 14 Eine Abweichung von der Regelvermutung kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2008 - 3 B 12/08 - NVwZ 2009, 398; BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 21 ZB 13.2506 - juris m.w.N.). - VG Augsburg, 27.02.2015 - Au 4 K 14.1710
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Tierquälerei durch Unterlassen
Auszug aus VGH Bayern, 01.07.2015 - 21 ZB 15.788
Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat die gegen den Bescheid des Landratsamts gerichtete Anfechtungsklage des Klägers mit Urteil vom 27. Februar 2015 (Au 4 K 14.1710 und 1717), zugestellt am 13. März 2015 abgewiesen.
- VG Ansbach, 21.08.2015 - AN 14 K 15.00456
Widerruf von Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins - Erfolglose Klage …
Die Behörde darf grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen und sich auf die Prüfung beschränken, ob das die Verurteilung begründende Verhalten im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigt oder ob die Regelvermutung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise ausgeräumt ist (BVerwG…, Beschluss vom 27. März 2007, Az. 6 B 108/06, juris, Rdnr. 6; ebenso BayVGH, B.v. 01.07.2015, Az.: 21 ZB 15.788 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 21.07.2008, a.a.O.).
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