Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Kleine Anfragen zum Thema Menschenhandel; Beurteilung mehrerer Kleiner Anfragen als einheitliche Anfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- VerfGH Sachsen, 05.11.2009 - 133-I-08
Behandlung Kleiner Anfragen durch die Sächsische Staatsregierung; Verletzung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
An einer eigenständigen Rechtsverletzung des Antragstellers fehlt es regelmäßig, wenn der Antragsgegner das beanstandete Verhalten lediglich wiederholt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08).Denn § 56 Abs. 2 Satz 2 GO dient neben der geordneten Wahrnehmung und sachgerechten Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben (…SächsVerfGH, a.a.O.) zumindest auch der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und trägt damit einer in der Verfassung selbst verankerten Grenze des Fragerechts des Abgeordneten Rechnung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08).
- VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 54-I-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
5/7358] hat die Abgeordnete die in § 56 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des 5. Sächsischen Landtags (GO-LT) enthaltene Beschränkung auf fünf Einzelfragestellungen nicht beachtet und damit einer verfahrensrechtlichen Voraussetzung einer Kleinen Anfrage nicht entsprochen (Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen vom 20. April 2012 - Vf. 54-I-09).Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 54-I-09).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - VerfGH 15/92
Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
Diese Pflicht fordert von allen Staatsorganen, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse den Funktionsbereich respektieren, den die davon mitbetroffenen Staatsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben (VerfGH NRW, Urteil vom 4. Oktober 1993, NVwZ 1994, 678 [679 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 81 [82]).
- VerfGh Saarland, 31.10.2002 - LV 1/02
Informationsverlangen von Abgeordneten gegenüber Landesregierung; Hinweispflicht …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
Diese Pflicht fordert von allen Staatsorganen, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse den Funktionsbereich respektieren, den die davon mitbetroffenen Staatsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben (VerfGH NRW, Urteil vom 4. Oktober 1993, NVwZ 1994, 678 [679 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 81 [82]). - VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Staatsregierung, die allerdings verschiedenen Beschränkungen wie der Befugnis unterliegt, nach Art. 51 Abs. 2 SächsVerf die Beantwortung von Fragen abzulehnen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; st. Rspr.). - StGH Niedersachsen, 17.01.2008 - StGH 1/07
Kleine Anfrage; Landtag; Zusatzfrage; Auskunftspflicht von Landesministern; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 21-I-12
Eine derartige Anfrage unterfällt nicht dem Schutz des Art. 51 Abs. 1 SächsVerf (…vgl. SächsVerfGH, a.a.O.; NdsStGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - StGH 1/07 - juris Rn. 54) und löst damit eine Antwortpflicht der Staatsregierung nicht aus.
- VerfGH Sachsen, 02.07.2026 - 58-I-24
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch …
Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrages (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08).Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Staatsregierung (SächsVerfGH, Urteil vom 11. April 2018 - Vf. 77- I-17; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; st. Rspr.).
Einzelne Begrenzungen haben in Art. 51 Abs. 2 SächsVerf eine ausdrückliche Regelung erfahren (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; st. Rspr.).
Sie tragen damit einer in der Verfassung selbst verankerten Grenze des Fragerechts des Abgeordneten Rechnung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).
Diese Pflicht fordert von allen Staatsorganen, dass sie bei der Ausübung ihrer Befugnisse den Funktionsbereich respektieren, den die davon mitbetroffenen Staatsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; VerfGH NRW, Urteil vom 4. Oktober 1993, NVwZ 1994, 678 [679 f.]; SaarlVerfGH, Urteil vom 31. Oktober 2002, NVwZ-RR 2003, 81 [82]).
Die Anwendung des § 57 Abs. 2 Satz 2 GO darf allerdings nicht dazu führen, dass den Abgeordneten die Möglichkeit genommen wird, auch komplexe Sachverhalte zu hinterfragen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12;… Teuber, Parlamentarische Informationsrechte, 2007, S. 292).
Aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als Instrument der Kontrolle der Regierung und Verwaltung ist bei Zweifeln darüber, ob eine parlamentarische Anfrage die genannte Beschränkung wahrt, zugunsten der Fragesteller grundsätzlich von einer zulässigen Anfrage auszugehen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 28. Januar 2016 - Vf. 67-I-15; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12;… Ritzel/Bücker/Schreiner, Handbuch für die Parlamentarische Praxis, 35. Lfg. 1. Dezember 2022, Vorbem. zu §§ 100-106 Rn. 22).
Denn die Vorschrift dient als Ausdruck der Verfassungsorgantreue auch der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12;… Wolf, Informationsansprüche des Parlaments gegenüber der Regierung, 2017, S. 19, 32).
Eine Große Anfrage, die der in § 57 Abs. 2 Satz 2 GO enthaltenen Beschränkung nicht entspricht, unterfällt nicht dem Schutz des Art. 51 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 - zu § 56 Abs. 2 Satz 2 GO der 5. Wahlperiode; NdsStGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - StGH 1/07 - juris Rn. 54) und löst eine Antwortpflicht der Staatsregierung insgesamt nicht aus.
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 67-I-15
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).Aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als Instrument der Kontrolle der Regierung und Verwaltung ist bei Zweifeln darüber, ob eine parlamentarische Anfrage die genannte Beschränkung wahrt, zugunsten des Fragestellers von einer zulässigen Kleinen Anfrage auszugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Insbesondere darf die Anwendung des § 56 Abs. 2 Satz 2 GO nicht dazu führen, dass dem Abgeordneten die Möglichkeit genommen wird, auch komplexe Sachverhalte zu hinterfragen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Diese Definition verlangt vielmehr nur, dass die Kleine Anfrage konkrete Fragen zu einem bestimmten Sachthema enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Dies ist in der Regel nur dann anzunehmen, wenn bereits die formale Einkleidung einen vereinheitlichenden Bogen zwischen den Anfragen spannt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
Weder ist den einzelnen Anfragen eine einheitliche Überschrift oder Einleitung vorangestellt, noch hat die Antragstellerin die Anfragen durchnummeriert und damit selbst einen formalen Bezug hergestellt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 68-I-15
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Diese Beschränkung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).Aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts als Instrument der Kontrolle der Regierung und Verwaltung ist bei Zweifeln darüber, ob eine parlamentarische Anfrage die genannte Beschränkung wahrt, zugunsten des Fragestellers von einer zulässigen Kleinen Anfrage auszugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Insbesondere darf die Anwendung des § 56 Abs. 2 Satz 2 GO nicht dazu führen, dass dem Abgeordneten die Möglichkeit genommen wird, auch komplexe Sachverhalte zu hinterfragen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Diese Definition verlangt vielmehr nur, dass die Kleine Anfrage konkrete Fragen zu einem bestimmten Sachthema enthält (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12 m.w.N.).
Dies ist in der Regel nur dann anzunehmen, wenn bereits die formale Einkleidung einen vereinheitlichenden Bogen zwischen den Anfragen spannt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
Weder ist den einzelnen Anfragen eine einheitliche Überschrift oder Einleitung vorangestellt, noch hat die Antragstellerin die Anfragen durchnummeriert und damit selbst einen formalen Bezug hergestellt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12; Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09).
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2014 - LVerfG 8/13
Einzelfall einer unzureichenden Beantwortung von Kleinen Anfragen eines …
Das Fragerecht, das in einem unlösbaren Zusammenhang mit dem Demokratieprinzip und dem Grundsatz der Gewaltenteilung steht, gehört zu den grundlegenden Rechten des Abgeordneten (vgl. auch Sächs- VerfGH, Beschl. v. 19.07.2012 - Vf. 21-I-12 -, juris). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 105-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrags (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12). - VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 115-I-16
Teilweise Verletzung des parlamentarischen Fragerechts durch nicht unverzügliche …
Dementsprechend ist für den Beginn der Frist zur Stellung eines Organstreitantrags (§ 18 Abs. 3 SächsVerfGHG) in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs stets unmittelbar an den Zeitpunkt des Zugangs des entsprechenden Antwortschreibens angeknüpft worden (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-I-08; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11; Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 21-I-12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".