Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 20.11.2001 - I 213/2001 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 14a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs [Abgabe zur Strukturverbesserung] und Zurückbehaltung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs (Abgabe zur Strukturverbesserung) und Zurückbehaltung einer wesentlichen Betriebsgrundlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81
Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung
Auszug aus FG Nürnberg, 20.11.2001 - I 213/01
Danach kommt es unabhängig vom Übersteigen der Grenze von 10 v. H. und vom Unterschreiten der Grenze von 40 v. H. wesentlich auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. Urteil des BFH vom 28.3. 1985 IV R 88/81, BStBl II 1985, 508 ).Im Gegensatz zu dem Sachverhalt im vorgenannten BFH-Urteil IV R 88/81 bestehen die zurückbehaltenen Flächen nicht in landwirtschaftlich wertlosem oder geringwertigem Weideland - wie z. B. bei Hutungen -, sondern es handelt sich um normales Grün- und Ackerland.
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