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| LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14
Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse
Auszug aus LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
Denn würde die Antragstellerin die Musikstücke als Inhaber eines Nutzungsrechtes und damit mit Zustimmung der S GmbH in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich machen, wofür bereits ausreichend ist, dass Dritten der Zugriff auf das sich in der Zugriffsphäre des Vorhaltungen befindende geschützte Werk eröffnet wird (vergleiche BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 19/14 - Tauschbörsen I), würde der eigentliche Zweck der Einschaltung der Antragstellerin durch die S GmbH verfehlt werden. - BGH, 13.10.2004 - I ZR 49/03
"man spricht deutsh"; Zustimmungsbedürftigkeit der Satellitenausstrahlung eines …
Auszug aus LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
Rn. 9 a) Eine dinglich wirkende Aufspaltung eines Nutzungsrechts ist nur möglich, wenn es sich nach der Verkehrsauffassung um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt (vergleiche BGH, Urteil vom 13. Oktober 2004 - I ZR 49/03 - man spricht deutsch;… Schulze, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 31, Rn. 29;… Ahlberg, in: Ahlberg/ Götting, Beck'scher Online-Kommentar Urheberrecht, Stand: 01.02.2014, Einführung zum UrhG, Rn. 46;… Wiebe, in: Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 2. Aufl. 2011, § 31 UrhG, Rn. 6). - BGH, 29.09.2011 - VII ZR 162/09
Werklohnklage: Prozessfortführung durch eine vermögenslos gewordene Partei nach …
Auszug aus LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf jemand ein fremdes Recht im eigenen Namen im Prozess geltend machen, wenn ihm der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat und wenn er an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (sog. gewillkürte Prozessstandschaft, vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 162/09, mit weiteren Nachweisen). - RG, 16.02.1929 - I 320/28
Erstreckt sich das einem Verleger eingeräumte "unbeschränkte dingliche …
Auszug aus LG Köln, 13.05.2016 - 214 O 85/16
Wirtschaftlich eigenständig ist eine Nutzungsart insbesondere dann, wenn sich durch sie ein neuer Markt entwickelt hat und neue Verbraucherkreise angesprochen werden (vgl. bereits RGZ 123, 312, 316 - Wilhelm Busch).
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