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Weitere Entscheidung unten: AG Köln, 23.05.2022

Rechtsprechung
   AG Köln, 04.07.2022 - 215 C 8/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28170
AG Köln, 04.07.2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,28170)
AG Köln, Entscheidung vom 04.07.2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,28170)
AG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,28170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Vergütungsregelung des Verwalters

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    WEG: Anforderungen an die Vergütungsregelung des Verwalters

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsrecht - Ermächtigung des Verwaltungsbeirats zum Abschluss des Verwaltervertrages

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …

    Auszug aus AG Köln, 04.07.2022 - 215 C 8/22
    Zutreffend geht die Beklagte zunächst davon aus, dass eine AGB-Kontrolle des von der Verwalterin der Beklagten eingebrachten Formularvertrages im Rahmen der Beschlussklage nicht durchzuführen ist (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 23, juris).

    Zutreffend ist ferner, dass im Grundsatz gegen eine Aufteilung der Verwaltervergütung in Teilentgelte, auch soweit typische Verwalterleistungen betroffen sind, keine Bedenken bestehen (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 34 f., juris).

    Unter dem Gesichtspunkt der ordnungsmäßigen Verwaltung erfordert eine solche Vergütungsregelung allerdings zum einen eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen - gesetzlich geschuldeten oder im Einzelfall vereinbarten - Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35, juris).

    Dieses wohnungseigentumsrechtliche Erfordernis wird einer Aufteilung der Vergütung für einzelne Tätigkeiten auch in diesem Bereich in aller Regel entgegenstehen (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35, juris).

    Der Ermächtigungsbeschluss ist allerdings nur hinsichtlich der unter der oben unter Ziff. 2 a)-c) genannten Punkte für unwirksam zu erklären, nicht aber insgesamt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 44, juris).

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Rechtsprechung
   AG Köln, 23.05.2022 - 215 C 8/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26940
AG Köln, 23.05.2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,26940)
AG Köln, Entscheidung vom 23.05.2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,26940)
AG Köln, Entscheidung vom 23. Mai 2022 - 215 C 8/22 (https://dejure.org/2022,26940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verwaltervertragsmuster muss vollständig ausgefüllt werden (IMR 2023, 200)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17

    Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …

    Auszug aus AG Köln, 23.05.2022 - 215 C 8/22
    Rn. 27 Zutreffend geht die Beklagte zunächst davon aus, dass eine AGB-Kontrolle des von der Verwalterin der Beklagten eingebrachten Formularvertrages im Rahmen der Beschlussklage nicht durchzuführen ist (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 23, juris).

    Rn. 29 Zutreffend ist ferner, dass im Grundsatz gegen eine Aufteilung der Verwaltervergütung in Teilentgelte, auch soweit typische Verwalterleistungen betroffen sind, keine Bedenken bestehen (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 34 f., juris).

    Rn. 31 Unter dem Gesichtspunkt der ordnungsmäßigen Verwaltung erfordert eine solche Vergütungsregelung allerdings zum einen eine klare und transparente Abgrenzung derjenigen - gesetzlich geschuldeten oder im Einzelfall vereinbarten - Aufgaben, die von einer vorgesehenen Grundvergütung erfasst sein sollen, von denen, die gesondert zu vergüten sind (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35, juris).

    Dieses wohnungseigentumsrechtliche Erfordernis wird einer Aufteilung der Vergütung für einzelne Tätigkeiten auch in diesem Bereich in aller Regel entgegenstehen (BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 35, juris).

    Rn. 53 Der Ermächtigungsbeschluss ist allerdings nur hinsichtlich der unter der oben unter Ziff. 2 a)-c) genannten Punkte für unwirksam zu erklären, nicht aber insgesamt (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 5. Juli 2019 - V ZR 278/17 -, Rn. 44, juris).

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