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| LG Düsseldorf, 21.10.2008 - O 219/05 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 21.10.2008 - O 219/05
- LG Düsseldorf, 21.10.2008 - 4b O 219/05
- OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 137/08
Wird zitiert von ...
- LG München I, 10.09.2008 - 21 S 18909/07 Die vorliegend streitentscheidende Vorschrift des § 95a UrhG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. OLG München MMR 2005, 768, 769 sowie LG Köln MMR 2006, 412, 414 f. samt der entsprechenden Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 17. Juli 2008 - I 2R 219/05, deren Urteilsgründe noch nicht vorliegen; der Inhalt der Entscheidung ist der amtlichen Pressemitteilung Nr. 138/2008 des Bundesgerichtshofs unter juris.bundesgerichtshof.de/cgh bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bghMrt=pm&Datum=2008&Sort=3&nr=44575&pos=29&anz=168 zu entnehmen); sie gilt auch für private und einmalige Verkaufsangebote (vgl. LG Köln MMR 2006, 412, 416 sowie die genannte Pressemitteilung des BGH).
Der Beklagte hat als Tathandlung i.S.v. § 95a Abs. 3 UrhG mit seinem eBay-Angebot für die streitgegenständliche Software eine "Werbung im Hinblick auf Verkauf [...] von Erzeugnissen" vorgenommen (vgl. das ausführlich begründete Urteil des LG Köln in MMR 2006, 412, 415 f., welches vom BGH, Urteil vom 17.07.2008 - IZR 219/05, bestätigt wurde und das einen Parallelfall - Angebot eines Kopierprogramms bei eBay - zum Gegenstand hatte).
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