Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 18.09.2019

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   BVerwG, 20.05.2020 - 22 A 2378.17   

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BVerwG, 20.05.2020 - 22 A 2378.17 (https://dejure.org/2020,74713)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.2020 - 22 A 2378.17 (https://dejure.org/2020,74713)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 22 A 2378.17 (https://dejure.org/2020,74713)
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   VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17.PV   

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VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17.PV (https://dejure.org/2019,59284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.2019 - 22 A 2378/17.PV (https://dejure.org/2019,59284)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 2019 - 22 A 2378/17.PV (https://dejure.org/2019,59284)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17
    Es ist zwar zutreffend, dass das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass vor einer ordentlichen Kündigung eine anderweitige Beschäftigung für den von Kündigung bedrohten Beschäftigten gesucht werden muss (BAG, Urteil vom 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 -, juris Rdnr. 25).

    Denn die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ist kein Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung (BAG, Urteil vom 20. November 2014, a.a.O., Rdnr. 38).

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 22 TL 2056/04

    Verweigerung der Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17
    Er verteidigt die verwaltungsgerichtliche Entscheidung und macht unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 24. Februar 2005 (- 22 TL 2056/04 -, juris) geltend, aus der in Bezug genommenen gerichtlichen Entscheidung müsse sich ergeben, dass die Kündigung als solche untersagt sei.

    Der Senat hält insoweit an seiner Entscheidung vom 24. Februar 2005 (Beschluss - 22 TL 2056/04 -, juris Rdnr. 25 ) fest, der auch das Hessische Landesarbeitsgericht in der genannten Entscheidung folgt.

  • VG Frankfurt/Main, 06.11.2017 - 23 K 4604/17
    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - vom 6. November 2017 - 23 K 4604/17.F.PV - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. November 2017 - 23 K 4604/17.F.PV - aufzuheben und festzustellen, dass die mit Schreiben des Personalrats vom 20. März 2017 vorgetragenen Gründe für die Zustimmungsverweigerung nicht unbeachtlich waren.

  • LAG Hessen, 26.02.2016 - 14 Sa 1772/14

    Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2019 - 22 A 2378/17
    Dies ist bei einer Kündigung nur der Fall, wenn mit ihr gegen Schutzgesetze verstoßen wird, die ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB aussprechen und bei denen die Rechtsunwirksamkeit des verbotswidrigen Rechtsgeschäfts die unmittelbare Folge eben diese Verbots ist ( LAG Hessen, Urteil vom 26. Februar 2016 - 14 Sa 1772/14 -, juris Rdnr. 39 m.w.N.).
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