Rechtsprechung
OLG München, 16.11.2016 - 22 AR 113/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,55518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Betriebs-Berater
Freigabeantrag nach dem SchVG 2009 - Unzulässigkeit wegen Vollzugs der Beschlüsse der Gläubigerversammlung
- rewis.io
Unzulässigkeit eines Freigabeantrags gem. § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG 2009 nach Vollzug der angefochtenen Beschlüsse
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 2017, 974
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 09.12.2015 - 13 U 223/15
Geltendmachung der Nichtigkeit des Beschlusses über die Bestimmung eines …
Auszug aus OLG München, 16.11.2016 - 22 AR 113/16
(vgl. OLG Dresden, Urteil vom 09.12.2015 -13 U 223/15, 13 U 0223/15 - juris). - LG München II, 25.10.2018 - 1 HKO 3131/16
Anfechtung des Beschlusses der Gläubigerversammlung
Auszug aus OLG München, 16.11.2016 - 22 AR 113/16
b) Klageverfahren: Landgericht München II, Az. 1 HKO 3131/16 c) Fa. EMB C. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn R. K., .
- OLG München, 12.07.2018 - 23 U 2832/17
Gläubigerversammlungnach § 14 Abs. 1 SchVG 1899
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass der 22. Senat des OLG München im Freigabeverfahren 22 AR 113/16 sich zu dem Beschluss über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters lediglich in der Verfügung vom 11.10.2016 (Anlage K 8) geäußert hat.Soweit der 22. Senat des Oberlandesgerichts München im Verfahren 22 AR 113/16 ausführt, einzelne Gläubigerrechte seien dem gemeinsamen Vertreter nicht wirksam übertragen worden, handelt es sich um Ausführungen lediglich in einem Hinweisbeschluss (s.o. Ziff. 1.2.2).